Diesmal hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Dominique Giroud recht gegeben: Mit knappem Mehr hiess sie eine von drei Beschwerden des Walliser Weinmagnaten gegen RTS gut.
Die Reportage «Affaire Giroud, du vin en eaux troubles» in der Fernsehsendung «Temps Présent» vom 22. Januar 2015 wollte laut Anmoderation Missstände in der Aufsicht der Weinbranche aufzeigen. Tatsächlich aber holte die Reportage viel weiter aus.
Was die UBI dem Öffentlich-Rechtlichen der Romandie besonders ankreidet, ist die Art und Weise, wie RTS über den Walliser Weinproduzenten und Weinhändler «moralisch, persönlich und beruflich» sowie «in einseitig negativer Weise» herzog. «Diese Mängel haben es dem Publikum verunmöglicht, sich eine eigene Meinung über Dominique Giroud und die erhobenen Vorwürfe zu machen», heisst es in der 23-seitigen Urteilsbegründung, welche die UBI am Dienstag veröffentlicht hat.
Zudem seien wichtige Tatsachen nicht genannt und die Sichtweise der kritisierten Person nicht angemessen dargestellt worden. Dominique Giroud hätte nicht die Möglichkeit gehabt, auf die Anschuldigungen «mit seinen besten Argumenten» zu reagieren. Aus Sicht von fünf Mitgliedern des neunköpfigen Gremiums hat die RTS-Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Die Beschwerden gegen die RTS-Sendungen «19:30 le journal» und «Mise au Point» vom Februar 2015, in denen Giroud auch vorkam, hat die UBI hingegen zurückgewiesen.
Vor gut zwei Jahren war Giroud vor der UBI mit einer Beschwerde gegen die selbe Nachrichtensendung «19:30» mit fünf zu vier Stimmen knapp abgeblitzt.