Nach dem Publikwerden des Cyber-Angriffs auf Daten der CH Media hatte das Unternehmen verschiedene Medienhäuser mit einer superprovisorischen Verfügung zur Löschung von Artikelinhalten gezwungen.
Diese sind nun wieder vollständig online – dank einer Vergleichsverhandlung am Handelsgericht des Kantons Aargau.
Die superprovisorische Verfügung, angestrebt von der CH Media Holding AG und der AZ Vertriebs AG von Verleger Peter Wanner, enthielt einerseits die Forderung, bestimmte Passagen aus einem Artikel zu löschen. Andererseits verfügte der Richter, dass Journalistinnen und Journalisten von der «WochenZeitung» (WOZ) und Inside IT keine von Cyberkriminellen im Darknet veröffentlichte Dokumente von CH Media aus dem Darknet herunterladen und diese oder Informationen daraus in der Berichterstattung nutzen dürfen.
Die WOZ und Inside IT wehrten sich gegen die superprovisorische Verfügung in einer Stellungnahme zuhanden des Handelsgerichts. Am vergangenen Dienstag kam es zu einer Vergleichsverhandlung, wobei CH Media mit Hausanwalt Kaspar Hemmeler, der auch im Verwaltungsrat der CH Media Holding AG sitzt, vor die Schranken trat. Dazu kamen noch zwei Damen von Pestalozzi Rechtsanwälte. Für die «Wochenzeitung» und Inside IT gesellte sich die Advokatur aus Bern dazu.
In diesem Rahmen musste CH Media zustimmen, dass die Artikel von Inside IT und der WOZ wieder in ihrer ursprünglichen Form veröffentlicht werden. Im Gegenzug stimmten Inside IT und die WOZ zu, keine Personendaten aus dem Cyberangriff auf CH Media zu speichern und zu verbreiten sowie bereits heruntergeladene Personendaten zu löschen.
Beide Zugeständnisse sind für die Medienhäuser «kein Problem», wie diese mitteilen. Erstens sei die Löschung von Daten aus dem Darkweb nach Publikation der Recherchen ohnehin selbstverständlich. Zweitens erachten sowohl die WOZ als auch Inside IT den Persönlichkeitsschutz als sehr wichtig, weshalb allfällige sich im Darkweb befindlichen Daten von Mitarbeitenden von CH Media ohnehin nie für die Berichterstattung verwendet worden wären.
«Ich freue mich sehr über das Ergebnis des erzielten Vergleichs. Dennoch ärgert mich die ganze Sache. Vor allem, dass mit CH Media ein Medienhaus andere Medien mit einer Superprovisorischen belegt, finde ich sehr stossend», sagte Reto Vogt, Chefredaktor von Inside IT, auf Anfrage des Klein Reports am Montag. «Ein einziges Telefonat unter Kollegen hätte uns allen viel Zeit, Geld und Nerven sparen können ...», fügte Vogt an, der seit September 2021 Chefredaktor von inside-it.ch ist. Zuvor war er während 15 Jahren als Journalist tätig, die meiste Zeit davon im IT-Bereich.
Der erzielte Vergleich sei ein Sieg für die kleinen Medienhäuser und für die Pressefreiheit, weil die zensierten Passagen nun wieder vollständig online sind.