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Sonntag
30.07.2023

Medien / Publizistik

Das Bundesgericht die aussenpolitischen Geheimhaltungsinteressen höher als das Interesse der Landesbewohner zu erfahren, was Sache ist. (Bild © Bundesgericht)

Das Bundesgericht die aussenpolitischen Geheimhaltungsinteressen höher als das Interesse der Landesbewohner zu erfahren, was Sache ist. (Bild © Bundesgericht)

Rückschlag in der Aufklärung der Crypto-Affäre: Das Bundesgericht hat den Einblick in Akten der Bundespolizei und der Schweizerischen Exportrisikoversicherung verwehrt, wie aus zwei am Freitag publizierten Urteilen hervorgeht.

Eine SRF-Journalistin hatte abschlägige Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts nach Lausanne weitergezogen. Die höchste Instanz gewichtete das Landesinteresse der Schweiz an einer Geheimhaltung höher als das öffentliche Interesse an einer Offenlegung und wies beide Beschwerden ab.

Die eine Beschwerde betraf Dokumente der Bundespolizei aus den 1990er-Jahren. Die Behörde traf damals Abklärungen, weil die damalige Firma Crypto unter den Verdacht geraten war, manipulierte Chiffriergeräte an ausländische Geheimdienste zu verkaufen. 

Diese Unterlagen, die im Bundesarchiv in Bern lagern, unterliegen einer Sperrfrist von mindestens 50 Jahren.

Die Journalistin wollte trotzdem Einsicht nehmen – mit dem Argument, dass viele Tatsachen rund um die Crypto AG aufgrund der medialen Aufarbeitung bereits publik seien. 

«Mit dieser Argumentation verkennt die Beschwerdeführerin, dass es vorliegend nicht direkt um Informationen im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre geht, die in der Öffentlichkeit bereits bekannt sind, sondern um jene Informationen, die (noch) geheim sind, insbesondere solche über oder von ausländischen Partnerdiensten, über involvierte Personen oder über jene Länder, die Chiffriergeräte von der Crypto AG bezogen haben», hält dem das Bundesgericht in seinem Urteil entgegen.

Auch schon das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil argumentiert, dass ein Bekanntwerden weiterer Details zur Funktionsweise der Operation oder zu den involvierten Personen «unter Umständen auch Rückschlüsse auf den heutigen Modus Operandi der Geheimdienste zulasse». Das könne nicht im Landesinteresse der Schweiz sein.

Auch bei den Akten der Schweizerischen Exportrisikoversicherung hat das Bundesgericht nun den Deckel endgültig drauf gemacht. Dabei geht es um die (gezinkten) Crypto-Geräte, die an ausländische Geheimdienste verkauft wurden. 

Auch hier gewichtet das Bundesgericht die aussenpolitischen Geheimhaltungsinteressen der Schweiz höher als das Interesse der Landesbewohner und Steuerzahlerinnen, zu erfahren, was Sache ist.

O-Ton Bundesgericht: «Wie bereits erwähnt, verwies die Vorinstanz auf die internationalen Gepflogenheiten und die Staatenpraxis, denen zufolge mit Geheimhaltungsinteressen anderer Staaten behaftete Informationen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Offenlegung solcher Informationen könne zu einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen führen.»

Eine Einsicht in die Akten der Exportrisikoversicherung würde «mit einiger Wahrscheinlichkeit» zu einem «Vertrauensverlust» anderer Länder gegenüber der Schweiz führen, mutmassen die Richter – wobei sie sich herausnehmen, dass eine solche Mutmassung «nicht nur auf ‚harten‘ Fakten beruhen könne», wie aus dem zweiten am Freitag publizierten Urteil weiter hervorgeht.