Wer so viel Output produzieren muss wie Roger Köppel mit seiner «Weltwoche» sowie täglich noch «Weltwoche Daily», kommt manchmal nicht darum herum, sich als Journalist ein bisschen mit «Copy Paste» unter die Arme zu greifen.
Meriten kann man sich damit kaum holen. Eine Strafe könnte man sich sogar einhandeln, wenn besagter Content aus einer als vertraulich gekennzeichneten Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stammt.
Wie der «Tages-Anzeiger» geschrieben hat (Copy Paste des Klein Reports aus dem «Tagi»), klärt die Bundesanwaltschaft (BA) jedenfalls ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Es geht um eine mögliche Verletzung des Kommissionsgeheimnisses.
Roger Köppel hatte vor rund zehn Tagen auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.
Laut einem Bericht im «Blick» von Anfang Woche (Copy Paste von wem?) stützte sich Köppel, der Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) ist, dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (also Copy Paste vom EDA). Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte nämlich schon vor einer Woche die «NZZ am Sonntag» berichtet. Sie berief sich dabei ebenfalls auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig (also kein Copy Paste) von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt.
Die BA prüft nun (Copy Paste vom SDA) nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz für Köppels Copy Paste aus vertraulichen Unterlagen des EDA besteht.