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Montag
29.04.2024

Medien / Publizistik

Zutritt nur für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten...          (Bild: parlament.ch)

Zutritt nur für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten... (Bild: parlament.ch)

«Akkreditieren ist einfach», schreibt die Bundeskanzlei in ihrem «FAQ». Tatsächlich. Eigentlich legt die Verordnung des Bundesrates als Voraussetzungen fest, dass man als Journalist im Umfang von mindestens 60 Prozent über das Geschehen im Bundeshaus berichtet.

Ein Blick auf die Liste der akkreditierten Journalistinnen und Journalisten für die Parlamentsgebäude zeigt aber: Reinkommen ist gar nicht so schwierig. Man muss als Treueschwur bestätigen, dass man die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichten, diese einzuhalten.

Ein Beispiel sind die Journalisten des «Nebelspalters». Die Redaktion besteht aus zehn Personen, gleich vier von ihnen sind Bundeshausjournalisten. 40 Prozent – ein Rekord. Der «Tages-Anzeiger» zählt insgesamt fünf akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.

«20 Minuten» leistet sich gleich viele Bundeshausjournalisten wie die Kollegen vom «Nebelspalter», also vier. Nau.ch benötigt nur zwei, «Watson» nur einen.

In Mannschaftsstärke reist Ringier (10) und die «Neue Zürcher Zeitung» (9) nach Bern. Das ist aber nichts gegen das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), das auf 16 Angestellte für die Berichterstattung aus Bundesbern setzt.

Die meisten C-Dauerausweise für die Parlamentsgebäude werden aber von CH Media bestellt. 17 Journalistinnen und Journalisten stöbern in den Hallen herum und dürfen an den Pressekonferenzen der Bundesräte gescheite Fragen stellen.