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Sonntag
19.09.2021

Medien / Publizistik

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Es ist eine unendliche Geschichte über die Schweizer Medien, die gerade um ein weiteres Kapitel reicher wird.

Am letzten Wochenende schilderte Michèle Binswanger in der «SonntagsZeitung» ausführlich, wie ihr Buchprojekt über die Zuger Landammanfeier 2014 entstanden ist. Nun fordert ein ebenso ausführlicher Online-Aufruf einen fairen Journalismus und ein Ende der Kampagne gegen Jolanda Spiess-Hegglin.

«Jolanda Spiess Hegglin ist auch heute – sieben Jahre nach den Ereignissen nach der Zuger Landammannfeier – keine Täterin, sondern ein Opfer. Sie durfte davon ausgehen, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein. Sie wurde in der Folge noch ein Medienopfer», heisst es in dem Aufruf, der seit Kurzem auf stopittamedia.ch im Netz steht. 

In der ganzen Sache gebe es bis heute nur eine rechtsgültig verurteilte Tätergruppe, nämlich einzelne Medien.

Mattea Meyer hat den Aufruf auch unterschrieben. «Was es nicht braucht: Medien, die für Klicks und Profit auf verletzendste Art im Privatleben von Menschen wühlen und sie den Hasskommentaren zum Frass vorwerfen», kommentiert die SP-Co-Präsidentin markig.

Unter den Unterzeichnenden finden sich bisher auch eine Handvoll Journalisten und Journalistinnen wie die Freien Anne-Sophie Keller und Nadja Brenneisen oder «Tsüri»-Mann Simon Jacoby. Auch Hansi Voigt hat unterschrieben und Politikwissenschaftler Claude Longchamp. Wer den Aufruf namentlich initiiert hat, wird auf der Website nicht ersichtlich. 

In einem Frage-Antwort-Pingpong rollt der Online-Appell die Medienkampagne um Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammannfeier nochmals Schritt für Schritt auf. 

Seit nunmehr sieben Jahren wehrt sich die ehemalige Zuger Politikerin. Der «Blick» ist wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung inzwischen verurteilt worden, ebenso der ehemalige «Weltwoche»-Vize Philipp Gut wegen übler Nachrede.

Kaum waren diese gerichtlichen Auseinandersetzungen passé und Marc Walders «Entschuldigung» ausgesprochen, kommt nun Tamedia.

Doch warum traut Jolande Spiess-Hegglin und ihre Entourage der Journalistin Michèle Binswanger nicht zu, ein neutrales Buch schreiben zu können? 

«Die Tamedia-Autorin, welche in früheren Artikeln gegen Spiess-Hegglin eindeutig Stellung bezog (‚Jolanda Spiess Hegglin schadet den Frauen‘, ‚Techtelmechtel‘, ‚gebechert‘), nimmt nun das Ringier-Urteil zum Anlass, die Geschehnisse nach der Landammannfeier erneut aufrollen zu wollen. Gleichzeitig verbreitet sie die falsche und vielfach öffentlich zurückgewiesene Behauptung, Spiess-Hegglin bezichtige einen Unschuldigen immer noch der Vergewaltigung», heisst es im Aufruf dazu.

Während Tamedia jüngst mit einer Artikel-Serie gegen Spiess-Hegglin schoss, gegen die wiederum die «Republik» zu Felde zog, schauen sich Ringier und die NetzCourage-Gründerin derzeit vor Zivilgericht in die Augen. 

Dabei geht es um die Frage, wer die Gewinne bekommt, die in Folge der persönlichkeitsverletzenden Artikel erwirtschaftet worden sind und wie man diese berechnet. Klick für Klick.

Das tönt nach Milchbüchlein. Doch man bedenke: Allein im «Blick» waren über 200 Artikel über Jolanda Spiess-Hegglin erschienen. Dieser Gerichtsprozess ist für die gesamte Medienbranche kein Pappenstiel, denn bis heute gibt es noch kein rechtsgültiges Urteil zur Frage der Gewinnherausgabe.

So zumindest stellt es der Aufruf dar: «Wenn Boulevard-Journalisten in Zukunft wissen, dass der Erlös aus den vielen Klicks an das Medienopfer, welches man gerade ‚journalistisch‘ bearbeitet, zurückfliesst, wird sich sehr viel ändern», heisst es da.

Ob Tamedia diese anstehende juristische Weichenstellung «zum Anlass genommen hat, Buchprojekte gegen Spiess-Hegglin zu lancieren oder Kampagnen gegen sie zu fahren, ist spekulativ und kann nicht belegt werden. Dass aber das Motiv so klar gegeben ist, nämlich eigene boulevardeske Titel wie ‚20 Minuten’ und das Geschäftsmodell mit Persönlichkeitsverletzungen zu schützen, sollte journalistischen Abstand gebieten und nicht das vorliegende Gegenteil bewirken.» 

Der Aufruf gipfelt in der Forderung nach «fairem Journalismus». Binswangers Buch sei zu stoppen.

Jede Sache hat zwei Seiten. Und das gilt natürlich auch für diese Geschichte ohne Ende, in der die Meinungen seit Langem gemacht sind. Auf beiden Seiten.

Gegenüber dem Klein Report wollte Michèle Binswanger am Freitagnachmittag keine Stellung nehmen. Die Mail-Anfrage, ob das Thema nicht längst abgespult sei und wieso es noch ein Buch über die Landammannfeier brauche, wollte sie nicht beantworten. Stattdessen rief sie postwendend auf der Redaktion an und verwies hörbar erhitzt auf ihren Essay «Die Geschichte eines fast verbotenen Buchs».

Diesen hatte sie am letzten Wochenende im auflagenstarken Tamedia-Titel «SonntagsZeitung» (SoZ) unter die Leute bringen können. Darin schildert Binswanger, wie sie selber zur Zielscheibe der Medien geworden sei. «Im Jahr 2020 schrieben zwei Journalistinnen fälschlicherweise sogar, ich hätte in ‚einer schier unübersichtlichen Anzahl von Artikeln‘ meine ‚Vermutungen‘ über Spiess-Hegglin publiziert. Tatsächlich hatte ich seit dem Porträt vom April 2015 keinen Artikel mehr verfasst.»

Und seit öffentlich geworden ist, dass sich die Tamedia-Journalistin zusammen mit ihrem Arbeitgeber gegen die superprovisorische Verfügung gegen ihr Buchprojekt wehrt, sei sie einer «nicht enden wollenden Hass- und Diffamierungskampagne» ausgesetzt.

Auch wie es zur Buchidee kam, schildert Michèle Binswanger in ihrem episch langen SoZ-Essay. Bei «jedem» der Medienberichte, die nach Spiess-Hegglins juristischem Erfolg gegen Ringier 2019 erschienen waren, habe sie sich gewundert, «warum eigentlich nie jemand vom zweiten Medienopfer sprach: Markus Hürlimann, der mutmassliche Übeltäter, in den Medien als Schänder und Vergewaltiger hingestellt». 

Binswanger fragte sich, was er wohl zu erzählen hätte. Sie klopfte an, nach etwas Bedenkzeit erklärten sich Hürlimann und seine Frau schliesslich bereit, ihre Sicht der Geschichte zu erzählen.

«Im Januar 2020 hatte ich Hürlimanns Geschichte zusammen und kontaktierte Spiess-Hegglin. Ich schrieb ihr eine Mail und bat sie um ein Gespräch, um ihre Seite zu hören. Sie schrieb mir nie zurück. Dafür meldete sich ihre Anwältin bei meinem Chef und verlangte, ihn zur Sache zu sprechen. Er sagte zu, bestand aber auf meiner Anwesenheit beim Gespräch, was die Anwältin ablehnte. Bald darauf erreichte mich eine Pushnachricht des Inhalts, meine Recherche unterliege einem superprovisorischen Verbot und dürfe nicht erscheinen. Der publizistische Leiter von CH Media höchstselbst hatte in die Tasten gegriffen, um diese Breaking News zu verkünden. Sein Artikel war längst publiziert, derweil uns das Schreiben des Gerichts noch nicht einmal erreicht hatte», so die Darstellung von Michèle Binswanger.