Das jahrelange Seilziehen um die illegal erhobene Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren geht in seine vielleicht letzte Runde: Die Fernmeldekommission des Ständerats will, dass auch Unternehmen pauschal entschädigt werden.
Während die automatische Vergütung für die Privathaushalte in der Form einer Gutschrift auf einer Abgaberechnung unbestritten war, sorgte der Vorschlag des Bundesrats für die Unternehmen in der Fernmeldekommission für Diskussionsstoff.
Bei den Unternehmen sei eine «pauschale Vergütung nicht angezeigt», argumentierte die Regierung im letzten November. Begründung: «Die meisten Unternehmen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem Bakom geltend machen.»
Gestützt auf einen Zusatzbericht des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) hat sich die ständerätliche Fernmeldekommission nun für eine ergänzende Bestimmung in dem Gesetzesentwurf entschlossen.
Demnach blieben die Rückforderungsansprüche der Unternehmen bestehen, «welche Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben», teilte das Kommissions-Sekretariat am Dienstag mit.
Das Bakom werde beauftragt, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten. «Zusätzlich wird ausdrücklich erwähnt, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.»
Dem ergänzten Gesetzesentwurf hat die Kommission einstimmig zugestimmt. In der Frühjahrssession berät der Ständerat darüber.
Insgesamt hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren einkassiert. Die Steuereinnahmen, die das Bakom in den Jahren vor 2010 zu Unrecht eingezogen hat, sind laut dem Bundesgerichtsentscheid vom November 2018 verjährt.