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Mittwoch
20.05.2015

TV / Radio

Ab April 2015 fällt die Mehrwertsteuer bei den Radio- und Fernsehempfangsgebühren weg. Die Billag setzt damit ein Bundesgerichtsurteil um, das festhält, das Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

«Das Bundesgericht hat am 13. April 2015 sein Urteil gefällt. Ab dann werden die Empfangsgebühren entsprechend nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt», sagte Deborah Murith, Mediensprecherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, dem Klein Report auf die Frage, warum der Zeitpunkt Anfang April als Stichtag gewählt wurde.

Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer zahlen Haushalte ab sofort 11 Franken und 30 Rappen weniger Empfanggebühren. Wer die Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt hat, erhält die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Der Betrag, der zu viel entrichtet wurde, wird von der nächsten Rechnung abgezogen.

Ob das Urteil des Bundesgerichts weitere rückwirkende Auswirkungen hat, ist noch offen: «Das Bakom und die Eidgenössische Steuerverwaltung sind weiterhin daran zu prüfen, ob das Urteil allenfalls andere Auswirkungen hat», sagte Murith zu den rückwirkenden Zahlungen, die der Billag drohen könnten.

Dem Gewerbeverband genügt die Streichung und Rückzahlung der Mehrwertsteuer ab April 2015 längst nicht. «Die Gelder wurden seit Jahren unrechtmässig einkassiert. Dieses Geld gehört dem Volk und muss diesem rückwirkend über die volle Zeitspanne zurückerstattet werden», schreibt der Wirtschaftsverband.

Der Verband erwarte, dass der Bund eine einfache und unbürokratische Lösung finde, die zu viel einkassierten Millionen zurückzuerstatten, schreibt die Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft und verweist auf eine Interpellation von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger, die den Bundesrat auffordert, die Mehrwertsteuer an die Konsumenten und Unternehmen zurückzuzahlen.

Der Gewerbeverband hatte nach dem Bundesgerichturteil bereits gefordert, dass die Billag die zu viel einbezahlten Gelder rückwirkend auf die letzten fünf Jahre an die Bevölkerung zurückerstattet.