Im Januar noch hatte sich die zuständige Grossratskommission offen gezeigt gegenüber einer direkten Medienförderung im Kanton Bern. Nun ist sie zurückgerudert.
In der Frühlingssession hatte das Berner Kantonsparlament alle Artikel zur Medienförderung an die verantwortliche Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) zurückgewiesen. Durch das Volks-Nein zum Medienpaket auf Bundesebene habe sich die Ausgangslage verändert, war damals der Tenor im Grossen Rat.
Die vorberatende Kommission musste also nochmals über die Bücher. Nun hat sie mehrere Änderungen an den Bestimmungen zur Medienförderung im Informationsgesetz beantragt.
«Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die Medienvielfalt im Kanton Bern mit Blick auf die regionale Berichterstattung gefördert werden sollte», teilte das Gremium am Mittwoch in einem Communiqué mit.
Allerdings will die Kommission nun im Gesetz präzisieren, dass die kantonale Medienförderung unabhängig vom Geschäftsmodell erfolgt. «Daraus ergibt sich keine Änderung an der vorgesehenen Regelung, die Präzisierung soll aber Missverständnissen vorbeugen», heisst es weiter.
Ausserdem hat sich die Kommission mit dem vom Regierungsrat postulierten Grundsatz der indirekten Medienförderung auseinandergesetzt. Während eine Kommissionsmehrheit im Januar noch der Ansicht war, dass die direkte Medienförderung auch im deutschsprachigen Kantonsteil nicht explizit ausgeschlossen werden sollte, beantragt sie nun die ursprüngliche Fassung des Regierungsrates.
Diese schliesst die direkte Medienförderung aus – ausgenommen davon bleibt die Förderung der französischsprachigen Medien nach der sogenannten Sonderstatutsgesetzgebung. Die Kommissionsmehrheit will damit die Unabhängigkeit der Medien wahren, wie es weiter heisst.
«Eine knappe Kommissionsminderheit hätte hingegen eine Formulierung bevorzugt, welche eine direkte Förderung zumindest nicht ausschliessen würde.» Begründet wurde dies mit einer allfälligen «Notsituation», in der dem Kanton ein direktes Eingreifen ermöglicht werden solle.
Bei den einzelnen Förderungsmassnahmen beantragte eine Kommissionsminderheit, dass Nachrichtenagenturen im Gesetz als Beispiel von Institutionen genannt werden, die gefördert werden könnten. Die Kommissionsmehrheit blockte diese jedoch ab. Begründung: Es sei unklar, ob und inwiefern eine solche Unterstützung den kleineren, regionalen Medien zugutekäme.
Neu aufgenommen hat die Kommission weitere indirekte Förderungsmassnahmen, zum Beispiel durch Aus- oder Weiterbildungsbeiträge oder durch befristete Finanzierungen für projektbezogene Medienangebote.
Weiter beantragt die Kommission eine Bestimmung, wonach Medien, die eine indirekte Förderung erhalten, die Lohngleichheit gewährleisten müssen. Und schliesslich verlangt die Kommission vom Regierungsrat, über die getroffenen Fördermassnahmen und die investierten Mittel informiert zu werden.
Nun geht das Geschäft also zum zweiten Mal ans Kantonsparlament. Dieses wird in der Herbstsession 2022 darüber beraten.