Mitarbeitende des Krankenkassen-Vermittlers Swiss Home Finance haben gefälschte Unterschriften unter Dokumente gesetzt, wenn Originalunterschriften fehlten.
Nachdem der «Beobachters» im Dezember 2020 darüber berichtet hatte, schaltete Bernard Duzhmani, Inhaber der Swiss Home Finance AG, Anfang August 2021 Inserate in der «NZZ am Sonntag» und in «20 Minuten».
Duzhmani warf der Ringier-Zeitschrift vor, mit dem von Otto Hostettler gezeichneten Bericht fremdenfeindliche Reflexe zu bedienen und seinem Geschäft zu schaden.
«Die Kampagne wurde orchestriert von der PR-Agentur Rod und sekundiert nicht nur vom Branchenmagazin ‘Persönlich’, das Rod-Gründungspartner David Schärer viel Raum bot. (‘Unser Klient wurde Opfer einer Intrige’). Sondern auch von NZZ, ‘20 Minuten’, ‘Nebelspalter’ und ‘Sonntags-Zeitung’», schreibt der «Beobachter» in eigener Sache in der aktuellen Ausgabe.
Duzhmanis Anwältin Rena Zulauf reichte eine Zivilklage gegen den Ringier-Titel ein. Diese wurde im Mai 2024 vom Zürcher Handelsgericht abgewiesen. Nun hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Als Beleg zu seinen Vorwürfen führte der «Beobachter» unter anderem ein Video ins Feld, auf dem Mitarbeitende von Swiss Home Finance beim Fälschen von Unterschriften zu sehen seien. Für die Justiz hatte das Magazin damit bereits den «Hauptbeweis» dafür vergelegt, «dass im Büro der Beschwerdeführerin (der Swiss Home Finance, Anm. d. Red.) Unterschriften von Kunden und Kundinnen nachgezeichnet werden».
Zudem würden mehrere Ausführungen anonymer Quellen würden die Behauptung des «Beobachters» untermauern, «dass die Angestellten der Beschwerdeführerin Unterschriften auf Versicherungsanträgen durchgepaust beziehungsweise selbst gesetzt haben», geht aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichts hervor.
Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde als «unbegründet» ab.