Peter Wanner lässt kein gutes Haar am neuen Mediengesetz: Es fehle der Mut, in einer digitalen Welt «neue Wege» zu begehen. Im gleichen Atemzug fordert der Verleger der AZ Medien die Förderung einer bedrohten Spezies - der Zeitungspresse.
Zusammengefasst sei «das neue Gesetz schlechter als das alte», so kommentierte Peter Wanner in seinem Gastbeitrag vom Montag in der «Neuen Zürcher Zeitung» - mit der er ja nun über das Joint Venture verbandelt ist. Der Entwurf, den der Bundesrat im Juni in die Vernehmlassung geschickt hatte, sei einseitig und ganz im Sinne der SRG. Es gehe lediglich darum, ihr die Online-Aktivitäten zu ermöglichen.
Kern von Wanners harter Kritik am neuen Mediengesetz: Die Presse und die lokalen Radio- und TV-Stationen würden von der SRG und der neu vorgesehenen, erweiterten Gebührenverteilung auf Online-Anbieter im Audio- und Video-Bereich bedroht. Just die Geschäftsfelder, in denen Peter Wanner selber mit seinen AZ Medien aktiv ist, würden folglich benachteiligt.
«Was tut der Bund für die Printmedien? Und was unternimmt er, um ihnen die digitale Transformation zu erleichtern?», fragt Wanner, der nicht ganz uneigennützig einen finanziellen Zustupf für die Presse ins Spiel bringt: «Die Frage ist ernsthaft zu prüfen, ob ohne staatliche Fördergelder Zeitungen und deren Online-Portale über die Runden kommen oder ob hier nicht ein Massensterben einsetzt», jammert der Unternehmer, der bereits für einige Radio- und TV-Stationen der AZ Medien staatliche Subventionen kassiert.
Dabei haben die Verleger selber eine direkte Presseförderung bislang kategorisch abgelehnt, aus Furcht vor einer staatlichen Einflussnahme. Stattdessen forderte der Verband Schweizer Medien zuletzt eine deutliche Erhöhung der indirekten Presseförderung, also der staatlichen Subventionen für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. «Will man die Printmedien retten, müsste sie allerdings massiv ausgebaut werden», legt Wanner nach.
Allerdings bevorzugt der AZ-Verleger eine «mutigere Medienpolitik», oder mit anderen Worten: «Printtitel und deren Online-Portale verdienen genauso Unterstützung wie elektronische oder rein digitale Medien.» Dass in der Bundesverfassung eine solche Presseförderung gar nicht vorgesehen ist, ist für Peter Wanner offenbar nur eine Randnotiz.
«Ob es für solche Modelle einen neuen Verfassungsartikel braucht, der explizit auch eine Presseförderung vorsieht, oder ob innerhalb eines neuen Gesetzes die Online-Förderung so ausgebaut werden kann, dass auch Online-Portale von Zeitungen und bestehenden Anbietern berücksichtigt werden können, muss im Zeitalter der journalistischen Konvergenz eingehend geprüft werden.»