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Montag
17.08.2020

Medien / Publizistik

Forderung-von-Online-Medien-nicht-verfassungskonform-staatspolitische-Kommission-Klein-Report

Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien vom 29. April 2020 «muss verbessert werden». Das fordert die Sachbereichskommission der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK).

Das stark umstrittene Massnahmenpaket zugunsten der Medien vom 29. April 2020 soll in zwei Teile aufgeteilt werden, «wobei ein Teil die bereits bestehenden Massnahmen umfassen soll, der andere die Förderung der Online-Medien», wie die Parlamentsdienste am Freitag auf der Parlaments-Webseite mitteilen.

«Ausserdem hält die Kommission die KVF-N dazu an, sich eingehend mit der Frage zu befassen, inwiefern die Förderung von Online-Medien verfassungskonform ist.»

Die Kommission erachtet es für sinnvoll, «das Massnahmenpaket so zu gestalten, dass die digitale Transformation der Branche nicht gebremst wird».

Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen habe die Staatspolitische Kommission des Nationalrats verschiedene Anträge zuhanden der KVF angenommen, mit denen hauptsächlich die Änderungen des Ständerates unterstützt werden sollen.

Zur Erinnerung: In der Botschaft zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien heisst es als erster und offensichtlich wichtigster Punkt zum Inhalt: «Die Vorlage enthält drei Schwerpunkte. Ihre gemeinsame Klammer: Die Rahmenbedingungen für die einheimischen Medien werden verbessert, sodass diese ihre Wächterfunktion auch in Zukunft wahrnehmen können.»

Medienministerin Simonetta Sommaruga, die das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ändern möchte, plädiert dafür, dass die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. «Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus-und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen sowie um IT-Investitionen», heisst es prioritär in der Botschaft, in der man aber die wirklich betroffenen Journalistinnen und Journalisten, die aktiv die Redaktionen zusammenhalten, vergeblich sucht.

All diese Massnahmen dienten «der Qualität, der Sichtbarkeit und der Auffindbarkeit der schweizerischen Medien», so die Idee, bei der letztlich «der ganze Mediensektor profitieren soll». Und wortwörtlich: «unabhängig vom Geschäftsmodell».

Die Finanzierung würde über die Abgabe für Radio und Fernsehen erfolgen.