Die Rundfunkkommission der deutschen Bundesländer war deutlich. Sie wollten aufgrund der politischen Stimmung keine Verfassungsklagen von ARD und ZDF.
Doch ARD und ZDF hielten sich nicht daran und klagten gegen die Länder, die die Erhöhung der Rundfunkbeiträge nicht durchwinken wollten.
Wie in vielen Bereichen tobt hier der Bürokratiebär: Die Politik hat gegen die automatisierten Ausgaben, Gebühren, Regeln der Verwaltung keine Chance. Die Länder argumentierten, dass es bei den Rundfunkanstalten Rücklagen von über einer Milliarde Euro gäbe, die innerhalb von zwei Jahren verwendet werden könnten.
ARD und ZDF argumentierten, dass, wenn der Rundfunkbeitrag nicht zum 1. Januar um 58 Cent pro Monat steige, die Rundfunkanstalten bis 2028 nicht ausreichend finanziert wären. ARD und ZDF beharrten auf ihrem Finanzbedarf, der aktuell sei und nicht mit dem Hinweis auf mögliche Reformen beurteilt werden könne.
ARD und ZDF haben sich gegen die Empfehlung der Landesregierungen, den Gang nach Karlsruhe nicht auf sich zu nehmen und dadurch viele Kosten des Verfahrens zu generieren, gestellt. ARD und ZDF klagen nun den Rundfunkbeitrag respektive dessen Erhöhung beim Bundesverfassungsgericht ein.
Ob dies im Hinblick auf die Forderung nach Reformen von ARD und ZDF bei den Beitragszahlern klug war – laut einer Umfrage aus dem Jahr 2023 soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk refomiert werden sowie der Rundfunkbeitrag gesenkt, aber unbedingt weiter existieren –, wird sich weisen.