Die Präsidentin der Aktion Medienfreiheit, Nationalrätin Natalie Rickli, wird an der nächsten Sitzung der zuständigen Kommission (KVF) vom 26. und 27. Oktober einen Antrag auf eine Kommissionsmotion stellen, welche die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer für die letzten fünf Jahre sicherstellen soll.
Gemäss Entscheid des Bundesgerichts vom April 2015 darf auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Nachdem weder die Verwaltung noch die Gerichte einer Rückerstattung der folglich unrechtmässig erhobenen Steuern zugestimmt haben, wird die Aktion Medienfreiheit auf politischer Ebene aktiv.
Die Verjährungsfrist für Empfangsgebühren beträgt fünf Jahre. Wenn die Billag im Auftrag des Bundes während fünf Jahren nachträglich Gebühren eintreiben kann (Art. 61 RTVV), müssen umgekehrt auch zu Unrecht erhobene Zwangsabgaben während dieser Frist den Bürgern zurückerstattet werden (Art. 91 MWSTG).
Nach dem ablehnenden Entscheid des Bundesgerichts müsse die Politik das Dossier in die Hände nehmen. Eine in dieser Sache hängige Motion von Sylvia Flückiger hat der Bundesrat abgelehnt, weshalb Natalie Rickli nun einen entsprechenden Antrag in der nationalrätlichen Medienkommission einreichen wird.