30,1 Prozent der Textbeiträge im Newsportal der SRG sind über 1000 Zeichen lang. 88,9 Prozent von ihnen weisen einen transparenten Sendungsbezug auf und entsprechen damit den Konzessionsvorschriften.
Die Konzession der SRG hält fest, dass Textbeiträge auf den Webseiten der SRG ohne Bezug zu einer Sendung in den Sparten News, Sport und Lokales höchstens 1000 Zeichen lang sein dürfen. Längere Texte mit Sendungsbezug müssen klar kennzeichnen, auf welche Sendung sie sich beziehen.
Zum Schluss, dass 11,1 Prozent aller Texte über 1000 Zeichen auf den SRG-Seiten diesen Sendebezug nicht aufweisen, kam eine Studie des Institutes für Publizistik der Universität Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).
Dem Verband Schweizer Medien ist diese Zahl ein Dorn im Auge: «Dabei handelt es sich nicht um eine, wie das Bakom sagt, Grauzone, sondern hier wird die Konzession verletzt», so der Verlegerverband am Dienstag.
Insbesondere bei Télévision Suisse Romande gibt es Handlungsbedarf: 36 Prozent aller langen Textbeiträge weisen keinen Sendungsbezug auf.
Auffällig ist, dass sich der Grossteil dieser beanstandeten Beiträge knapp über der 1000-Zeichen-Grenze bewegt. Es macht den Anschein, als ob die RTS-Journalisten den Auftrag erhalten hätten, Texte knapp unter der 1000-Zeichen-Grenze zu produzieren.
Bei RTR haben alle längeren Texte einen Sendungsbeug, bei SRF liegt die Anzahl Texte mit über 1000 Zeichen und ohne Sendebezug bei 3,7 Prozent und bei RSI sind sind es 46,2 Prozent.
Wie auch beim Thema Verknüpfung von Video- und Audiobeiträgen sind auch hier SRG-Konkurrenzmedien aus dem nicht deutschsprachigen Raum die Leidtragenden. Sie müssen sich gegen eine abgabenfinanzierte SRG durchsetzen, die ihnen mit längeren Hintergrundartikeln Konkurrenz macht.
Erfreulich ist immerhin die Feststellung der Studie, dass sich der Anteil an Textbeiträgen ohne Sendungsbezug im Vergleich zur letzten Studie im Januar 2014 von 23,5 Prozent auf 11,1 Prozent halbiert hat. Bevor der Anteil nicht auf Null reduziert ist und sich die SRG an die Minimalvorgaben der Konzession hält, können Medienvertreter, die sich in einem privaten und sehr kompetitiven Umfeld durchsetzen müssen, aber nicht aufatmen.