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Freitag
09.07.2021

TV / Radio

Gemäss «10vor10» sei die Bezeichnung Jerusalems als «Israels Hauptstadt» im konkreten Kontext zulässig gewesen...(© Bild: Screenshot SRF)

Gemäss «10vor10» sei die Bezeichnung Jerusalems als «Israels Hauptstadt» im konkreten Kontext zulässig gewesen...(© Bild: Screenshot SRF)

«In einigen Fällen flogen Raketen erstmals seit 2014 aber auch in Richtung von Israels Hauptstadt Jerusalem»: Dieser Satz, der am 11. Mai in der Nachrichtensendung des Schweizerischen Radio und Fernsehens (SRF) «10vor10» fiel, brachte der Redaktion einen heftigen Rüffel der SRG-Ombudsstelle ein.

Grund dafür war, dass Jerusalem als «Israels Hauptstadt» deklariert wurde, wie der Klein Report bereits berichtete. Durch solche politisch aufgeladenen Aussagen werde der Nahost-Konflikt gemäss Ombudsstelle «erst recht angeheizt» und «die Meinungsbildung dadurch einseitig beeinflusst». 

Der Klein Report hat bei Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10vor10», nachgefragt, welches Fazit die Redaktion aus der Antwort der Ombudsstelle gezogen hat und wie gross die Meinungsunterschiede innerhalb der Redaktion bezüglich der Jerusalem-Frage waren.

Wie stark waren die internen Diskussionen zur Frage nach der Hauptstadt Israels, nachdem die Beschwerde bei «10vor10» eingegangen war? Gab es grosse Meinungsunterschiede?
Christian Dütschler: «Beanstandungen und die Entscheidungen der Ombudsstelle sind regelmässig Thema an den Redaktionssitzungen. So habe ich als Redaktionsleiter auch in diesem Fall informiert, dass eine Beanstandung eingegangen ist. Es gab aber keine Diskussion dazu und dementsprechend auch keine Meinungsunterschiede.»

Wie gelang darauf die Redaktion zur Stellungnahme bezüglich der Beanstandung der Berichterstattung? Und passiert dieser Findungsprozess innerhalb der Redaktion oder findet er extern bei den SRF-Juristen statt?
Dütschler: «Bei den Stellungnahmen zu den Beanstandungen werden bei '10vor10' jeweils der Reporter, ich als Redaktionsleiter und der Rechtsdienst einbezogen. Alle geben ihre Einschätzung ab und gestützt darauf wird dann die Stellungnahme verfasst.»

Welches Fazit zieht die Redaktion aus der Rüge der Ombudsstelle und wird sie aufgrund dessen in Zukunft in ihrer Berichterstattung etwas ändern?
Christian Dütschler: «Wir akzeptieren selbstverständlich den Entscheid der Ombudsstelle. In der Beanstandungsantwort haben wir die Haltung vertreten, dass unserer Meinung nach die gewählte Bezeichnung im vorliegenden Bericht zulässig war. Die Ombudsstelle sah das anders. Wir waren schon bisher zurückhaltend mit der Bezeichnung 'Hauptstadt' und werden diese Bezeichnung weiterhin vermeiden.»