Samstag
15.02.2014, 22:50
Handelsgericht Bern hebt superprovisorische Verfügung gegen NZZ auf
Die Swisscom hat mit einer superprovisorischen Verfügung gegen die «Neue Zürcher Zeitung» versucht, mögliche Publikationen zu verhindern, die im Zusammenhang mit vier im Jahr 2012 verschwundenen Datentr ... weiter lesen
Die Swisscom hat mit einer superprovisorischen Verfügung gegen die «Neue Zürcher Zeitung» versucht, mögliche Publikationen zu verhindern, die im Zusammenhang mit vier im Jahr 2012 verschwundenen Datenträgern stammen.
Am 20. Dezember 2013 beantragte der halbstaatliche Telekomkonzern deshalb eine superprovisorische Verfügung gegen die «Neue Zürcher Zeitung». Das Handelsgericht ... weiter lesen