Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Es hebt die Konzessionsvergabe für den TV-Betrieb in Biel an Mystik AG (Canal B) teilweise auf.
Somit hat es die Beschwerde von TeleBielingue gegen den Konzessionsentscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) teilweise gutgeheissen.
Das Gericht bemängelte die Bewertung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und stellte fest, dass die Konzessionsgesuche von Mystik AG und TeleBielingue als gleichwertig zu betrachten seien. Nun muss das Uvek über die Bücher und die Konzessionsvergabe erneut beurteilen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Vorinstanz klären muss, welcher Veranstalter die Angebots- und Meinungsvielfalt im lokalen Medienmarkt stärker bereichert.
Für die Mystik AG aus Cortaillod ist klar, dass sie ein unabhängiger Veranstalter ist. Die Rückweisung betrachtet das Unternehmen «als Verzögerung des Entscheidungsprozesses». Zudem: «Die TeleBielingue gehört zum Medienkonzern Gassmann, der eng mit der Steulet-Gruppe verbunden ist und somit Teil eines der grössten Westschweizer Medienkonglomeraten darstellt.»
Man sei überzeugt, dass die Unabhängigkeit der Mystik AG sowie ihr innovativer Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leiste und sie damit weiterhin die besten Voraussetzungen für den Zuschlag mitbringe.
«Wir sind enttäuscht über den Entscheid des Gerichts, sind aber entspannt, weil wir ein unabhängiger Veranstalter sind, der keinem Medienkonzern angehört, wie TeleBielingue», unterstreicht Geschäftsführer Marcello Del Zio von der Mystik AG am Donnerstag in seiner Stellungnahme.
Die erneute Beurteilung durch das Uvek wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. TeleBielingue hat vom Bundesverwaltungsgericht eine Übergangskonzession von fünf Monaten erhalten, damit nicht sofort die Lichter gelöscht werden müssen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.