In einem Fall von sexuellem Missbrauch hat das Bezirksgericht Zürich den Medien zu Unrecht verboten, über wichtige Details zu berichten.
So hat das Zürcher Obergericht laut einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom Dienstag geurteilt.
Um Beschuldigte und Geschädigte, die sich vor Gericht begegnen, nicht identifizierbar zu machen, müssen die Medien in ihrer Berichterstattung gewisse Informationen zurückhalten. Das führt im Einzelfall immer wieder zu Streitigkeiten, wie weit diese Einschränkungen der Pressefreiheit geht.
Denn auf der anderen Seite muss es den Medien auch möglich sein, die Bedeutung des Gerichtsfalls plastisch zu machen.
Das Obergericht Zürich hat nun ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. In dem Fall ging es um einen Mann, dem zur Last gelegt wurde, einen Buben sexuell missbraucht zu haben.
Verboten hatte das Bezirksgericht den Medien konkret, genauere Angaben zum Umfeld des Beschuldigten und des Opfers zu machen. Vor allem die Religion des Mannes und des Buben durften die Medien nicht nennen. Sie schrieben stattdessen von einem «sehr speziellen Milieu».
Die NZZ war damit nicht einverstanden und legte Beschwerde beim Obergericht ein, wie sie am Dienstag weiter schreibt. Das Verbot sei nicht verhältnismässig gewesen, bei anderen Missbrauchsfällen, zum Beispiel in der katholischen Kirche, sei die Religion regelmässig genannt worden.
Dieser Logik folgt nun auch das Obergericht. Die Medien dürfen damit schreiben, dass sich der Fall in der orthodoxen jüdischen Gemeinde in Zürich abgespielt habe.