Der Knatsch um die Berichterstattung der «Republik» zur «Zürcher Herzkrise» ist um ein Kapitel ärmer: Der Presserat tritt nicht ein auf eine Beschwerde von drei Tamedia-Journalisten.
Anfang März 2021 publizierte die «Republik» drei ausführliche Artikel unter dem Titel «Zürcher Herzkrise – eine Trilogie». Darin befasst sich die «Republik» mit den Vorgängen rund um die Herzmedizin am Universitätsspital Zürich (USZ) und mit der Rolle der Medien in diesem Konflikt.
Eine Beschwerde eines leitenden Arztes hatte der Presserat vor Kurzem bereits in Teilen gutgeheissen, wie der Klein Report berichtet. Das Online-Magazin hat aus Sicht des Gremiums die Berichtigungspflicht und die Privatsphäre eines Protagonisten verletzt.
Doch auch die Tamedia-Kollegen beschwerten sich beim Presserat. Catherine Boss, Roland Gamp und Oliver Zihlmann verfassten eine umfangreiche Beschwerde. Alle drei arbeiten beim Recherchedesk an der Zürcher Werdstrasse.
Streitpunkt: Die «Republik» habe die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen verletzt. Denn eine Hauptaussage der Artikelserie sei, dass das Tamedia-Recherchedesk schwere Vorwürfe gegen einen damaligen Chefarzt des USZ erhoben habe, die sich nachträglich grösstenteils als falsch herausgestellt hätten, aber den Ruf des Chefarztes und seine Karriere zerstört hätten.
Ein Satz wird dabei als besonders schwerwiegender Vorwurf bezeichnet: «Allerdings hat das USZ seinen Klinikdirektor nicht vor der medialen Rufmordkampagne geschützt, weder rechtlich noch kommunikativ.»
Für die drei Tamedia-Angestellten sei klar, dass es für Medienschaffende wohl keinen schlimmeren Vorwurf gebe als denjenigen, eine Rufmordkampagne durchgeführt zu haben, die auf grösstenteils falschen Behauptungen beruhe.
Die «Republik» habe keine schweren Vorwürfe gegen Tamedia erhoben, verteidigte sich Chefredaktor Christof Moser. Die von der «Republik» festgestellte «mediale Rufmordkampagne» ziele allgemein auf eine Vielzahl von Medien, nicht nur auf jene von Tamedia. Nicht das Recherchedesk an der Werdstrasse habe man aufs Korn genommen, sondern die gesamte Medienberichterstattung zum «Fall Maisano» bewertet.
Der Presserat hat nun entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Grund: Zu der Angelegenheit läuft bereits ein Verfahren vor dem Zürcher Handelsgericht.
«Solche Parallelverfahren sind nicht zweckmässig», so das Gremium weiter. «Er würde ausnahmsweise trotzdem eintreten, falls die Beschwerde eine medienethische Grundsatzfrage aufwirft oder das Thema eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst hat. Beides ist hier nicht der Fall.»
Vor dem Handelsgericht versucht Tamedia von der «Republik» zwei Gegendarstellungen zu erstreiten. Das Verfahren ist noch hängig.