Ab dem 1. Januar 2021 sind die Angestellten der PostFinance AG mit einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angestellt.
Auf der Basis des mit Post CH AG ausgehandelten GAV hat die Gewerkschaft Syndicom Verhandlungen mit PostFinance geführt. Nun haben sich alle zuständigen Organe einigen können.
Syndicom zeigt sich in einer Mitteilung «erfreut» über die neuen Rechte und Ansprüche, die der kommende GAV den Angestellten einräumt. Damit verbessern sich die Arbeitsbedingungen von rund drei Viertel der zirka 3500 Angestellten von PostFinance, die nach dem GAV angestellt sind.
Eine wichtige Neuerung bringt das im GAV verankerte «Recht auf Nicht-Erreichbarkeit». Es räumt dem Personal das Recht ein, Anrufe und Nachrichten der Arbeitgeberin in ihrer Freizeit nicht mehr entgegennehmen zu müssen. Daraus dürfen ihnen keinerlei Nachteile erwachsen.
Ein solches Recht erlaube eine schärfere Trennung von Privat- und Berufsleben und diene der Gesundheitsprävention. Teilzeitangestellte können neu fixe freie Tage definieren, was die Planbarkeit von Familien- und Freizeitaktivitäten deutlich erhöht.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt auch langjährigen Mitarbeitenden mehr Wertschätzung entgegen. Die Treueprämie ab 20 Dienstjahren wird verdoppelt auf einen Anspruch von zwei Wochen zusätzliche Ferien alle fünf Jahre.
Darüber hinaus konnte Syndicom erreichen, dass die Gewerkschaft künftig bei der Einführung oder Abschaffung von variablen Lohnsystemen mitbestimmen kann.