Die Wirtschaftskommission des Nationalrats mischt sich ein in die medienpolitische Debatte rund um die Enthüllungen zur Grossbank Credit Suisse. Sowohl SP wie auch Grüne feiern es als ihren Erfolg.
«Vor dem Hintergrund von ‚Suisse Secrets‘ hat die Kommission beschlossen, im zweiten Quartal das Thema ‚Pressefreiheit in Finanzplatzfragen‘ aufzunehmen und Anhörungen dazu durchzuführen», schreibt das Kommissionssekretariat in aller Kürze und mit grösstmöglicher Zurückhaltung.
Nach den Enthüllungen ausländischer Medien über Gelder von Autokraten, Kriegsverbrechern und Drogenhändlern bei der Credit Suisse hatten SP und Grüne am Montag postwendend Druck aufgesetzt.
In der nationalrätichen Wirtschaftskommission, die am Montag und Dienstag tagte, reichte Regula Rytz einen Vorstoss für den Schutz von Medienschaffenden und Whistleblowern vor strafrechtlicher Verfolgung ein, wie die Partei bekannt gab.
«Die ‚Suisse Secrets‘ zeigen, dass das Schweizer Parlament und der Schweizer Finanzplatz die Finanz- und Steuerkriminalität entgegen ihren Versprechungen nicht unterbinden», so Rytz. Umso wichtiger sei es, dass die Medien ihre Rolle als vierte Gewalt wahrnehmen können.
Wie die Grünen verbuchte es auch die SP am Mittwoch als ihren eigenen Erfolg, dass die Wirtschaftskommission den «Zensurartikel» ins Visier – oder zumindest auf die Checklist – genommen hat.
«Investigative Recherchen dürfen nicht behindert werden», sagte SP-Nationalrätin Samira Marti. «Wir müssen jene stärken, die unlautere Machenschaften ans Tageslicht bringen.» In der Frühjahrssession werde die SP daher einen Vorstoss zur Anpassung des umstrittenen Artikels 47 des Bankengesetzes einreichen.
Medienschaffende machen sich in der Schweiz strafbar, wenn sie über Enthüllungen aufgrund gestohlener oder geleakter Bankdaten berichten. Sie riskieren bis zu drei Jahre Gefängnis.
Der Gesetzesartikel geht auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück. Die Partei hatte ursprünglich sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe verlangt – und will sich jetzt aber einer Überprüfung des Artikels nicht widersetzen, wie sie mitteilte. Bei übergeordnetem öffentlichen Interesse könnten Ausnahmen sinnvoll sein, so die Wirtschaftspartei.
Die Organisation «Reporter ohne Grenzen» ihrerseits wies darauf hin, dass der umstrittene Artikel 47 sowohl der Bundesverfassung wie auch der europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.
Und auch die Grünen nutzten das Momentum und legten nochmals nach: Die Credit Suisse und die anderen Grossbanken sollen offenlegen, «welche Parteien, Fraktionen und Parlamentsmitglieder sie wie stark und mit welchen Bedingungen finanziell unterstützen respektive unterstützt haben. Auch von der FDP erwarten wir entsprechende Transparenz über allfällige Zahlungen im Zeitraum der Revision des Bankgesetzes.»