Ein User setzte auf srf.ch mehrmals beleidigende Kommentare ab und wurde von der Online-Redaktion schliesslich auf unbestimmte Zeit gesperrt. Der Presserat stellt sich hinter SRF. Aber nicht in jedem Punkt.
Am 20. Februar 2020 wollte ein User auf srf.ch einen Kommentar hochladen, was ihm nicht mehr gelang. Die Online-Redaktion hatte seinen Account gesperrt.
Was war geschehen? Als der User nachfragte, verwies man auf die «Netiquette» von srf.ch und legte ihm als Begründung der Sperrung ein paar der Kommentare vor, mit denen er gegen die Hausregeln verstossen habe.
In einem hatte der User die Online-Redaktoren als «selbstherrliche, anonyme Kontrolleure» einer «Zensurabteilung» bezeichnet. In einem anderen hatte er gefragt, ob «wieder mal ein A am Werk» sei beim Kontrollieren.
Diese Kommentare rechtfertigten keine Sperrung, empörte sich der User gegenüber dem Presserat. «Der Ausschluss von der Teilnahme am öffentlichen Diskurs auf unbestimmte Zeit ist eine drastische Massnahme und nicht hinnehmbar.».
In den «Netiquette» von srf.ch steht unter anderem: «Ausdrücklich nicht toleriert sind Inhalte, die keinen Bezug zum jeweiligen Thema haben, persönliche Angriffe jeglicher Art, Beleidigungen oder gezielte Provokationen».
Und zu Löschung und Sperrung heisst es: «Beiträge können ohne Rücksprache mit dem Verfasser gelöscht werden. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Netiquette kann der Nutzer gesperrt werden».
Wenn srf.ch User-Kommentare nicht veröffentlicht, dann sei dies ganz grundsätzlich vom journalistischen Berufskodex wie auch von der hauseigenen «Netiquette» gedeckt, kommt der Presserat in seiner Stellungnahme zum Schluss. Es gebe kein Anrecht auf Veröffentlichung von Leserbriefen oder Online-Kommentaren.
Heikler hingegen ist, wenn einem User die Kommentarfunktion gänzlich gesperrt wird. Hat der User die SRF-«Netiquette» tatsächlich verletzt? Und umgekehrt: Hat SRF dem User den Zugang in einem übertriebenen Ausmass verweigert?
Ob der User mit seinem «Zensurabteilung»-Vorwurf die «Netiquette» tatsächlich verletzte, sei nicht restlos klar, meint der Presserat.
«Die Bezeichnung eines Mitarbeiters als A (Arschloch) ist allerdings ein so krasser Verstoss, dass der Entzug des Zugangs ohne jede Frage gerechtfertigt ist.»
Daran ändere auch nichts, dass er nur «A» schreibt. Was gemeint ist, sei eindeutig. «Ganz abgesehen davon, dass hier jemand auch unabhängig von allen berufsethischen Überlegungen offensichtlich jeden Anstand vermissen lässt.»
Obwohl der Presserat die Beschwerde abgewiesen hat, mahnt er SRF: Eine Sperrung auf unbestimmte Zeit gehe nicht. Die Online-Redaktion müsse dem User bekannt geben, wie lange die Sperrung maximal gelten soll.