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Dienstag
16.09.2025

IT / Telekom / Druck

Der Fairness auf dem Markt zuliebe soll das Quersubventionierungsverbot verschärft werden... (Bild: zVg / post.ch)

Der Fairness auf dem Markt zuliebe soll das Quersubventionierungsverbot verschärft werden... (Bild: zVg / post.ch)

Den Unternehmenszweck der Schweizerischen Post präzisieren und das Quersubventionierungsverbot verschärfen: Dies sind zwei Forderungen der Wirtschaftskommission des Nationalrats, mit denen das staatsnahe Unternehmen bei seinem umstrittenen Geschäftsgebaren in der Privatwirtschaft gebremst werden soll.

Das Gremium ist nämlich der Ansicht, dass Bundesunternehmen wie die Post Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Unternehmen geniessen, die zu Marktverzerrungen führen.

Deshalb sei eine Anpassung der Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit privaten Anbietern «notwendig», teilte die Wirtschaftskommission des Nationalrats am Dienstag mit.

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» hat die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung der Postgesetzgebung erarbeitet und diesen in die Vernehmlassung geschickt.

Zur klareren Abgrenzung des Bereichs der Post-Geschäfte soll der Unternehmenszweck gesetzlich präziser definiert werden. Der Fairness auf dem Markt zuliebe soll zudem das Quersubventionierungsverbot verschärft werden. 

Und als dritte Massnahme will die Vorlage einen Rechtsschutz für Mitbewerber der Post einführen.

Eine Minderheit der Wirtschaftskommission wolle den Zweckartikel hin zu einem «digitalen Service public» sogar noch erweitern: Die Post solle nicht nur digitale Infrastruktur, sondern auch digitale Dienstleistungen erbringen können.