Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen steht auf dem Prüfstand: Die Fernmeldekommission des Ständerates hat sich am Montag mit einer Initiative von SVP-Nationalrat Gregor Rutz befasst, die Firmen komplett von der Gebührenpflicht befreien will.
Für Dienstag hat die ständerätliche Kommission eine Medienmitteilung angekündigt, in der sie über das Resultat ihrer Diskussionen informieren will. Fakt ist: Die Schwesternkommission im Nationalrat hatte dem Vorstoss von Gregor Rutz bereits im November 2018 ihre Unterstützung zugesprochen.
Auf der anderen Seite warnt der Konsumentenschutz nun davor, die Unternehmensabgabe zu streichen: Sollten Grossunternehmen wie Nestlé, Swisscom oder Novartis nicht mehr für Radio und Fernsehen zahlen, würden stattdessen «die Bürgerinnen und Bürger» zur Kasse gebeten.
«Will man die Erträge aus der Abgabe auf dem gleichen Niveau halten, würde die Serafe-Rechnung pro Haushalt von heute 365 auf rund 415 Franken ansteigen», rechnen die Konsumentenschützer.
Aktuell zahlen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz eine Gebühr für Radio und Fernsehen, wenn sie einen jährlichen Gesamtumsatz von 500'000 Franken oder mehr erzielen. Die Höhe der Abgabe liegt für solche Firmen zwischen 365 Franken (500'000 bis 999'999 Umsatz) und 35'590 Franken (ab 1 Milliarde Umsatz).
Dass die Unternehmensabgabe nach dem Umsatz bemessen wird, ist ebenso umstritten wie die per 1. Januar 2019 eingeführte Gebühr selbst. Zuletzt verlangte der Ständerat, dass der Bundesrat alternative Rechnungsmodelle vorlegt. Der Umsatz sei bei KMUs «oft völlig unverhältnismässig» zum tatsächlich realisierten Gewinn, bemängelte FDP-Ständerat Fabio Abate.