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Dienstag
07.04.2020

TV / Radio

tatort

Der SWR–«Tatort» vom 23. Februar, «Ich habe im Traum geweinet», hat beim Publikum kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Nun hat sich auch der Ombudsmann des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) mit dem Krimi befasst, in dem gesoffen, geschlagen und gevögelt wurde.

Ein SRF-Zuschauer erachtete den Fastnachts-«Tatort» aus Freiburg von Regisseur Jan Bonny als diskriminierend. Die Würde der zentralen weiblichen Figur, der wiederholt Gewalt angetan wird, werde «mehrfacht verletzt», steht in der Beanstandung.

Nathalie Jancso, die zuständige SRF-Redaktorin für fremdproduzierte «Tatort»-Folgen, hielt dem entgegen, dass der sonntagabendliche Krimi als Abbild der Gesellschaft zu verstehen sei. Es gehe den Machern darum, Missstände aufzuzeigen – wie hier die Gewalt an Frauen.

Auch Katharina Dufner, die verantwortliche «Tatort»-Redaktorin beim SWR, gab aufgrund der besonders heftigen Rückmeldungen eine Stellungnahme für den Ombudsmann ab.

Die gezeigten Gewaltszenen seien «schwer auszuhalten, aber machen deutlich, was für die Hauptfigur auf dem Spiel steht, unter welcher Bedrohung sie leidet. Das erklärt ein Stück weit ihr Handeln im weiteren Verlauf des Films», erklärte Dufner.

SRF-Ombudsmann Roger Blum sah den «Tatort» mit gemischten Gefühlen. Er habe viele Vorbehalte, schreibt Blum in seiner Stellungnahme vom 23. März, die am Montag veröffentlicht wurde: «Die alemannische Fasnet scheint alle Moralregeln ausser Kraft zu setzen. Dass aber Frauen und Männer die Fasnet nutzen, um derart proll und widerwärtig herumzuvögeln und dass dies im ‚Tatort’ in aller Direktheit gezeigt werden muss, stösst ab.»

Eine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes war nach Blums Einschätzung aber nicht erfolgt. Ein fiktionaler Film dürfe zeigen, wie brutal in einer ländlichen Gegend Männer mit Frauen umgehen, ohne selber zu diskriminieren, argumentierte er.

Auch eine Gefährdung der «öffentlichen Sittlichkeit» sah der Ombudsmann nicht als gegeben. Zusammenfassend sei der gezeigte «Tatort» ein Kunstwerk, das die Kunstfreiheit beanspruchen könne.