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Freitag
17.02.2023

Digital

Download und Streaming von Software, Apps, Filmen und Musik soll künftig auch unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen. (Bild © parlament.ch)

Download und Streaming von Software, Apps, Filmen und Musik soll künftig auch unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen. (Bild © parlament.ch)

Die Wirtschaftskommission der kleinen Parlamentskammer will, dass die Streaming-Plattformen von Filmen und Musik nicht von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen sind.

Der Bundesrat wollte eigentlich nur die Plattformen, die Versandhandel betreiben, zur Kasse bitte. Für Plattformen, die Dienstleistungen erbringen, sah er in seiner Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vom 24. September 2021 dagegen bloss eine Auskunftspflicht vor.

Diese Ungleichbehandlung will die Wirtschaftskommission des Ständerats nun beseitigen. Bei der Beratung der Vorlage kam das Gremium am Dienstag zum Schluss, dass die Plattformbesteuerung «wohl auch auf elektronische Dienstleistungen ausgedehnt werden sollte», wie es in der Begründung zu der neu lancierten Kommissionsmotion heisst. Umgesetzt werden soll dies jedoch «nicht ohne Konsultation der betroffenen Kreise». 

Bei elektronischen Dienstleistungen handelt es sich vor allem um den Download und das Streaming von Software, Apps, Filmen und Musik. 

Geht es nach dem Willen der Kommission, soll nicht der Anbieter diese elektronischen Dienstleistungen versteuern, sondern die Plattform, über die sie erbracht werden. «Diese soll deshalb mittels einer gesetzlichen Fiktion als Erbringerin der elektronischen Dienstleistungen bezeichnet werden.»

Dies, um die Anzahl potenziell steuerpflichtiger Personen zu reduzieren, was den Vollzug erleichtere. «Durch die umfassendere Besteuerung werden zudem mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen reduziert.»

Mit dieser neu lancierten Motion will die ständerätliche Wirtschaftskommission die Plattform-Besteuerung für elektronische Dienstleistungen aus der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ausklammern und als separate Vorlage ins Parlament bringen.

Im Juni 2022 hatte das Gremium bei der Debatte über die Teilrevision diesen Punkt vertagt, um von der Verwaltung zunächst einmal «Abklärungen» vornehmen zu lassen.