Wie weit geht das gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsprinzip? Immer wieder kämpfen Journalistinnen und Journalisten mit der Verschwiegenheit von Verwaltungsbehörden des Bundes. Auch zehn Jahre nach der Einführung des neuen Öffentlichkeitsgesetzes wird dieses falsch umgesetzt.
Der Paradigmenwechsel vom «Prinzip der Geheimhaltung» auf das «Prinzip der Öffentlichkeit» ist bei den Verwaltungsbehörden noch nicht überall angekommen: Das zeigen Statistiken vom Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, der von Medienschaffenden getragen wird.
Die Herausgabe von Bundesdokumenten wird häufig verweigert, weshalb Medienvertreter, Interessenvertreter und Private in diesem Jahr insgesamt 45 Mal an den Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) gelangten. 13 Fälle wurden ans Bundesverwaltungsgericht und 4 Fälle sogar bis ans Bundesgericht weitergezogen.
In der Mehrheit der Fälle zeigte sich, dass die Verwaltung das Öffentlichkeitsgesetz falsch (20 Fälle) oder teilweise falsch (8 Fälle) umgesetzt hat. Nur in 17 der beanstandeten Fälle wurde das Gesetz richtig angewendet.
Für Journalistinnen und Journalisten ist es dennoch unbefriedigend, nur über ein langes und kostspieliges Verfahren Einsicht in Dokumente des Bundes zu erhalten: Das zeigte sich beispielsweise bei der langen Auseinandersetzung eines Journalisten der «SonntagsZeitung» mit dem Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) um Einsicht in die Outlook-Agenda des damaligen Rüstungschefs der Armee.
Das Prinzip der Öffentlichkeit und die damit verbundene Transparenz wurde von Armasuisse bis zur letzten Instanz vor dem Bundesgericht hartnäckig bekämpft: Für einen Rekurs vor Gericht zahlte Armasuisse gemäss Öffentlichkeitsgesetz.ch 27'310 Franken, die schlussendlich mit Steuergeldern bezahlt werden.