Medienkonvergenz, Big Data und neue Geschäftsmodelle: Die Digitalisierung hinterlässt auch wettbewerbsrechtlich ihre Spuren und fordert die Behörden laufend, wie das Beispiel von Admeira zeigte. So erwähnte die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrem Jahresbericht, dass die Digitalisierung neben Chancen auch Gefahren mit sich bringt.
Gegenüber dem Klein Report beschreibt Weko-Vizedirektorin Carole Söhner neue Geschäftsmodelle, die für den Wettbewerb förderlich sind, aber auch gefährliche Konzentrationstendenzen in der Medienbranche.
«Auch Medien- und Kommunikationsmärkte sind durch einen fundamentalen Aspekt der Digitalisierung, die Zwei- bzw. Mehrseitigkeit von Märkten, gekennzeichnet», sagt Söhner zum Klein Report und erklärt: «So finden sich auf der einen Seite von Medien als Plattformen typischerweise die Konsumenten und auf der anderen die Werbetreibenden.»
Darin sieht die Weko-Vizedirektorin eine der grossen Gefahren der Digitalisierung: «Solche Märkte neigen - getrieben durch sogenannte indirekte Nutzereffekte zwischen beiden Seiten und das Ausnutzen von Nutzerdaten und Analyseinstrumenten - zu stärkerer Konzentrierung.» Das könne zwar die Effizienz begünstigen, aber «auch das Potenzial von einem allfälligen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung erhöhen», sagt Söhner weiter.
Mit anderen Worten ausgedrückt: Die zunehmende Bedeutung von Big Data erhöht also auch automatisch die Gefahr einer zunehmenden Medienmonopolisierung.
Gleichzeitig beinhalte die Digitalisierung aber auch Chancen, die das Potenzial von Marktbeherrschung und ihrem allfälligen Missbrauch entschärfen können, erklärt Söhner weiter: «Es ergeben sich neue Geschäftsmodelle - Social Media, E-Print in Kombination mit Videos, OTT-Anwendungen oder zielgruppenspezifische Werbemöglichkeiten - und es treten neue Anbieter auf.» Dies wirke sich wiederum positiv auf den Wettbewerb aus.
Auch die Tendenz zur konvergenten Mediennutzung - sowohl auf Seiten der Werbetreibenden mit vermehrt austauschbaren Werbekanälen, als auch auf Seiten der Konsumenten, müsse die Weko im Auge behalten. «Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Medienkonsum zunehmend selektiver, situativer und kontextbezogener wird», vermutet Söhner.
Eine einzelfallbasierte Analyse, unter Abwägung aller wettbewerbsrelevanten Aspekte - positiv wie negativ - sei aber in jedem Fall unumgänglich. So auch bei Admeira: «Die Weko hat in ihrem Beschluss Ende 2015 festgehalten, dass sie sich Eingriffe vorbehalte, sollte die Joint-Venture-Gesellschaft Admeira eine allfällig marktbeherrschende Stellung missbrauchen», ruft Söhner in Erinnerung. Bis anhin gebe es aus Sicht der Weko aber «keine Anhaltspunkte zu möglichen unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen».