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Mittwoch
18.08.2021

Medien / Publizistik

Angesichts der Ausbildung und Karriere der neuen WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala sei die Charakterisierung als «Grossmutter» im Titel herabsetzend, findet der Presserat...

Angesichts der Ausbildung und Karriere der neuen WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala sei die Charakterisierung als «Grossmutter» im Titel herabsetzend, findet der Presserat...

«Diese Grossmutter wird neue Chefin der Welthandelsorganisation»: Mit diesem Titel, der die neue WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala auf «Grossmutter» reduziert, hat die «Aargauer Zeitung» gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, wie der Presserat befunden hat.

«Die Reduktion einer 66-jährigen Frau, Ökonomin, ehemaligen Harvard-Absolventin, Finanz- und Aussenministerin eines grossen Landes sowie stellvertretenden Generaldirektorin der Weltbank auf ‚Grossmutter’ ist diskriminierend», stellte der Presserat fest und hiess damit eine entsprechende Beschwerde gut.

Der Artikel mit dem Titel ist Anfang Februar 2021 in der «Aargauer Zeitung» erschienen. Darin geht es um die Wahl von Ngozi Okonjo-Iweala als neue WTO-Chefin, die erste Frau in diesem Amt. Die Überschrift löste nicht nur in den sozialen Medien einen heftigen Shitstorm aus.

Im Text werde korrekt erwähnt, dass die Nigerianerin eine Ausbildung an der renommierten Harvard-Universität absolviert hat und dass sie Finanz- und Aussenministerin von Nigeria war, so der Presserat.

Aber angesichts ihrer Ausbildung und Karriere sei die Charakterisierung als Grossmutter im Titel herabsetzend.

«Die Schlagzeile diskriminiert sie als Frau und verstösst damit gegen die Ziffer 8 der ‚Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten’», begründet das Gremium die Rüge an die «Aargauer Zeitung».

Das Gleiche würde von einem Mann in gleichen Verhältnissen nicht geschrieben.