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Sonntag
04.09.2022

TV / Radio

 Durch seine «apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi» beschädigte der «Arena»-Moderator die freie Meinungsbildung, sagt die UBI. (Bild Screenshot SRF)

Durch seine «apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi» beschädigte der «Arena»-Moderator die freie Meinungsbildung, sagt die UBI. (Bild Screenshot SRF)

SRF-Moderator Sandro Brotz hat zu «apodiktisch» über die umstrittene Ukraine-Aussage von SVP-Fraktionschef Tomas Aeschi geurteilt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) rügte die «Arena» – und kippte damit die Einschätzung der SRF-Ombudsstelle.

Gleich drei Popularbeschwerden landeten bei der UBI auf dem Tisch, die alle die «Arena» vom 18. März zum Thema hatten. In der Sendung diskutierten die Parteispitzen über den damals erst wenige Wochen alten Ukraine-Krieg.

Gerügt wurde in allen Eingaben das Interview von Sandro Brotz mit Thomas Aeschi. Brotz thematisierte dabei eine von Thomas Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat gemachte Aussage und bezeichnete diese als «rassistisch». 

«Es darf nicht sein, dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen! Das darf nicht zugelassen werden»: Dieses Votum von Aeschi blieb im Parlament zunächst unwidersprochen. Erst als die Medien darüber berichteten, gingen die Diskussionen los, in denen Aeschi als «Rassist» bezeichnet wurde und gefordert wurde, ihn wieder aus der «Arena» auszuladen.

Was SRF nicht tat. Stattdessen zog Sandro Brotz im Laufe des «1:1-Gesprächs» folgendes Fazit: «Wir halten am heutigen Abend glasklar fest, dass das, was Sie gesagt haben, rassistisch war. Punkt, Ausrufezeichen.» 

Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sowie auf namentlich nicht erwähnte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten. 

Die UBI kam nun zum Schluss, dass sich das Publikum zur «apodiktisch vorgetragenen Qualifizierung der Aussage des SVP-Fraktionspräsidenten durch den Moderator» keine eigene Meinung habe bilden können. 

Und weiter: «Mit einer irreführenden Begründung hat die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt. Da die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur einen Nebenpunkt betrafen, verletzte die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot.» 

Der UBI-Entscheid fiel mit sieben zu zwei Stimmen recht deutlich aus. Das erstaunt auch insofern, als dass die beiden SRF-Ombudsleute in ihrer Einschätzung im April zwar Brotz’ Tonfall kritisiert hatten, dabei aber keine Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung erkennen konnten.