Weil grad keine Abstimmung vor der Tür stand, ist das «Echo der Zeit» mit einem blauen Auge davongekommen. Dies, obwohl die Auswahl der zitierten Stimmen sehr einseitig war.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung: Ein Beanstander kritisiert die am 13. Februar 2024 ausgestrahlte Folge vom «Echo der Zeit». Sie beleuchtete die Frage, ob zukünftige neue EU-Verträge von Volk und Ständen angenommen werden müssten oder nicht.
Was beanstandet wird: Es kommen drei Personen zu Wort, die sich gegen das EU-Paket stellten. SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, SVP-Parteipräsident Marcel Dettling und Carl Baudenbacher, emeritierter Professor für Europäisches Wirtschaftsrecht.
Einzig eine Stimme, Europarechtsprofessorin Astrid Epiney, vertritt die befürwortende Seite.
Bei ihrer Haltung, es brauche das Ständemehr, hätten Martullo-Blocher und Dettling rein politisch argumentiert, ohne sich staatspolitisch oder rechtstheoretisch abzustützen. Mit Epiney habe sich die Befürworterseite nur juristisch und nicht politisch äussern können.
Gemäss Beanstander handle es sich faktisch um einen vorgezogenen Beitrag zu einer wahrscheinlich stattfindenden Abstimmung. Weiter stuft er die Sendung als unausgewogen ein: Die Gegner des EU-Pakets hätten dreimal mehr Sendezeit als die Befürworter erhalten.
Was sagt nun die Ombudsstelle? Die Redaktion der Sendung «Echo der Zeit» kommt mit einem blauen Auge davon.
Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht, weil eine allfällige Abstimmung noch «in weiter Ferne» stehe. Wäre es ein Beitrag im Vorfeld einer datumsmässig festgelegten Abstimmung gewesen, hätten die Ombudsleute dem Beanstander aber Recht gegeben.
Dass die eine Seite rein verfassungsrechtlich und die andere Seite politisch argumentiere, sei für das Publikum in diesem Stadium der Meinungsbildung nicht entscheidend, so die Ombudsleute.
Das Publikum nehme zur Kenntnis, dass mit Epiney und Baudenbacher zwei Europa-Experten die Notwendigkeit eines Ständemehrs gegensätzlich beurteilen.