Das Leistungsschutzrecht wird nun doch wieder aus der laufenden Urheberrechtsrevision gestrichen. Die zuständige Kommission des Ständerates begründete ihren Rückzieher unter anderem mit den ungewissen Entwicklungen und der Sorge vor Upload-Filtern.
Damit schlägt die Schweiz einen anderen Weg ein als die Europäische Union (EU). Deren Mitgliedstaaten haben im April beschlossen, dass Google, Facebook, Youtube und Co. Journalisten und Verlagen bezahlen müssen, wenn sie im Internet ihre geschützten Inhalte verbreiten.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates will aber zunächst die Erfahrungen der EU mit dem Leistungsschutzrecht abwarten. Eine allfällige Übernahme des EU-Rechts soll erst nach «eingehender Prüfung» erfolgen, so Kommissionspräsident Ruedi Noser.
Deshalb hat die WBK ein Postulat verabschiedet: Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Situation in der EU zu beobachten und analysieren. Ein Leistungsschutzrecht würde somit in der Schweiz wohl erst bei einer weiteren Urheberrechtsrevision wieder ein Thema.
Die Gewerkschaften Syndicom und Impressum begrüssen das Postulat. Das Thema müsse aber «so schnell wie möglich» angegangen werden, weil das Problem für Medien und Journalisten von grosser Bedeutung sei. Die Zeit dränge umso mehr, weil die EU unterdessen vorgelegt hat.
«Syndicom und Impressum sind zuversichtlich, dass das Parlament keine Gesetzeslücke für Grosskonzerne wie Google in der Schweiz zulassen wird und eine angemessene Vergütung von redaktionellen Inhalten für Journalisten und Verlage beschliessen wird», teilten die Gewerkschaften am Dienstag gemeinsam mit.