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Dienstag
29.10.2024

Medien / Publizistik

«Zuerst sollte es geheim bleiben, jetzt ist klar: Die Beraterin der Bundesrätin Viola Amherd verdient mehr als der US-Präsident», reisst die NZZ online boulevardesk die Geschichte an...  (NZZ-Tagesnewsletter/Anriss)

«Zuerst sollte es geheim bleiben, jetzt ist klar: Die Beraterin der Bundesrätin Viola Amherd verdient mehr als der US-Präsident», reisst die NZZ online boulevardesk die Geschichte an... (NZZ-Tagesnewsletter/Anriss)

Das Departement von Verteidigungsministerin Viola Amherd hat am Dienstag mit scharfen Worten auf einen Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) reagiert.

In der Dienstagsausgabe berichtete die NZZ unter der Headline «Die Beraterin der Bundesrätin Viola Amherd verdient mehr als der US-Präsident» über die Entschädigung der persönlichen Beraterin von Bundespräsidentin Viola Amherd, Brigitte Hauser-Süess.

Diese hat laut NZZ «ihren Lohn nach der Pensionierung beinahe verdoppeln» können.

Die NZZ habe «falsche Berechnungen» aufgestellt und «auf diesen unwahren Grundlagen tatsachenwidrige Rückschlüsse» gezogen, heisst es in einer «Richtigstellung», die das VBS am Dienstagabend publiziert hat.

«Den Vorwurf der Desinformation, den die NZZ erhebt, weist das VBS aufs Schärfste von sich», heisst es weiter. Das Verteidigungsdepartement dreht den Desinformations-Spiess um: «Umgekehrt hat die NZZ wider besseres Wissen falsche Berechnungen publiziert. Das VBS hatte dem Journalisten mitgeteilt, dass die Entschädigungen auf der Lohnklasse der bisherigen Lohnklasse basiert», heisst es etwas verwirrlich.

Dies habe das VBS mit Offenlegung der Vertragsbedingungen mit Zahlen unterlegt.

Konkret geht es in dem umstrittenen NZZ-Bericht von David Biner um Amherds persönliche Beraterin, die Ende September 2024 pensioniert wurde und noch bis Ende des Präsidialjahres im Mandatsverhältnis weiterarbeitet. 

Nach Darstellung des VBS wurden für diese drei Monate die gleichen Arbeitsbedingungen vereinbart wie in der bisherigen Festanstellung. Und zwar umfasse der Auftrag «maximal 70 Tage zu einem Tagessatz von 1’140 Franken. Dies entspricht dem Lohn in der Lohnklasse 31 (224’015 Franken), in welcher die persönliche Beraterin bis zu ihrer Pensionierung angestellt war, und damit ihrer bisherigen Entschädigung.»

Ferienzuschlag, Sozialbeiträge, Spesenentschädigung und alle «gängigen Zuschläge des Bundes» eingerechnet, ergebe sich unter dem Strich ein Kostendach von 97’000 Franken für die Dauer von drei Monaten. Die Berechnungen der NZZ seien somit «komplett falsch».