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Dienstag
16.09.2025

Digital

Wettbewerbshüter führten zwei Untersuchungen gegen die Swisscom zur Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband durch…   (Bild: Screenshot/Swisscom)

Wettbewerbshüter führten zwei Untersuchungen gegen die Swisscom zur Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband durch… (Bild: Screenshot/Swisscom)

Bei den Breitbandanbindungen im Geschäftskundenbereich sei die Swisscom marktbeherrschend.

«Diese Stellung hat Swisscom bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte missbraucht, um Wettbewerber zu behindern und unangemessen hohe Preise durchzusetzen», tadelten die Wettbewerbshüter den staatsnahen Telekomkonzern im 2015.

Vorausgegangen war die Ausschreibung der staatlichen Post, die 2008 die Vernetzung ihrer Standorte ausgeschrieben hatte. Da die Swisscom «einen ca. 30% tieferen Preis bot als die Wettbewerber», wie die Weko damals schrieb.

Zudem seien diese auf die Vorleistungen der Swisscom angewiesen, diese erhielt eine Busse von 7‘916‘438 Franken. Im Nachgang eröffneten die Wettbewerbshütter Mitte 2020 eine Folgeuntersuchung gegen die Swisscom bezüglich der Standortvernetzung weiterer Unternehmen.

Den ersten Weko-Entscheid hob das höchste Gericht in Lausanne im letzten Jahr auf. Das Bundesgericht hielt fest, «dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte».

Die Weko-Folgeuntersuchung monierte das gleiche Verhalten des Telekomkonzerns. Nun stellt die Weko das hängige Verfahren ein.

Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.