Der Verlegerverband will eine «Branchenvereinbarung» mit der Mediengewerkschaft Syndicom schliessen. Das Arbeitsverhältnis mit Freischaffenden soll wie bisher einzelvertraglich geregelt werden.
Die Branchenvereinbarung, die in der Deutschschweiz und im Tessin gelten soll, sei eine «Chance für die bei privaten Verlagen tätigen Medienschaffenden für vorteilhafte Mindestarbeitsbedingungen», schreit der Verband Schweizer Medien am Mittwoch in einem Statement.
Unter anderem sieht das Dokument, das der Verlegerverband online gestellt hat, einen monatlichen Einstiegslohn für festangestellte Journalistinnen und Journalisten (BR) von mindestens 5’300 Franken vor. Dies bei Verlagen mit weniger als 500 Mitarbeitenden.
Bei grösseren Verlagen soll die Untergrenze bei 5'800 Franken liegen. Beim technischen Redaktionspersonal sind 5’000 respektive 5'300 Franken.
Bei Krankheit soll während der ersten 30 Tage 100 Prozent des Lohnes aufs Konto überweisen werden, danach noch 80 Prozent.
«Mitarbeitende, die an mindestens 15 Sonn- oder Feiertagen im Sinne des Arbeitsgesetzes arbeiten, werden fünf zusätzliche Freitage gewährt», heisst es weiter.
In Ergänzung des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs werden während dessen Dauer die Taggelder auf 100 Prozent des Lohnes ergänzt.
Der Vater kann auf Wunsch einen zusätzlichen unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat im Anschluss an den gesetzlichen Urlaub beziehen.
Die Branchenkonferenz von Syndicom wird nächsten Dienstag über die Vereinbarung entscheiden. Die Mitglieder des VSM am 7. Mai an der Mitgliederversammlung. Der Verband Impressum hatte die Vereinbarung vorgängig verworfen.



