Als die Befürworter des «Verhüllungsverbots» über den Erfolg an der Urne frohlockten, sprach die «Tagesschau» von einem «erleichterten Grinsen». Nicht alle Zuschauer nahmen das mit Humor.
In dem beanstandeten «Tagesschau»-Beitrag vom 7. März kamen verschiedene Befürworter des «Verhüllungsverbots» mitsamt ihren Argumenten ausführlich zu Wort.
Zum Schluss posierten sie vor einer Handykamera. «Das Gesicht können die Initianten heute pandemiebedingt nicht zeigen, aber sicherlich wäre auf dem Gruppenfoto erleichtertes Grinsen zu sehen», ertönt aus dem Off.
Ein Zuschauer hätte sich gefreut über ein «freundliches Lächeln», wie er der Ombudsstelle gestand. Das behauptete «Grinsen» empfand er dagegen als «tendenziös und abwertend» – trotz aller «Erleichterung» über den Sieg über die Verhüllungsbefürworter.
Über der Vermutung des Beanstanders, die Wortwahl hätte etwas mit der Parteizughörigkeit der Initianten zu tun, verging der «Tagesschau»-Redaktion das Lachen. «Der Beitrag war inhaltlich sachlich und in keiner Weise wertend», verteidigte diese sich.
Der «Tagesschau»-Redaktor habe mit dem «Grinsen» lediglich die spezielle Stimmung zum Ausdruck bringen wollen, die sich am Ende dieses aufreibenden und angespannten Abstimmungssonntages breitgemacht habe. Aber für die TV-Zuschauer eben leider verborgen hinter den Masken der Verhüllungsgegner.
Unter die Maske liessen sich die Initianten auch von den Ombudsleuten nicht blicken. Dafür hielt der Duden hin. Und der hatte nur ein «böses, spöttisches oder auch dümmliches Lächeln» fürs «Grinsen» übrig.
«Der Begriff ist klar negativ konnotiert, sodass die Initianten schlecht dargestellt werden», schlussfolgern die Ombudsleute in ihrer Stellungnahme messerscharf.
Doch weil nur ganz am Ende des «Tagesschau»-Beitrags «erleichtert gegrinst» respektive «freundlich gelächelt» wurde, die Initianten und ihre Argumente ansonsten aber sachgerecht dargestellt worden waren, konnten sich die Zuschauer laut Ombudstelle eine eigene Meinung übers Verhüllungsverbot bilden. Trotz Maskenpflicht.