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Montag
31.08.2015

Medien / Publizistik

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Martin Stoll ist Geschäftsleiter des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch und kritisiert die Behauptung der Thurgauer Regierung, das Öffentlichkeitsprinzip könne die Transparenz der Behördentätigkeit nicht verbessern.

Der Klein Report wollte von Stoll anhand eines ganz konkreten Beispiels wissen, inwiefern ein Bürger etwa im Kanton Zürich von einem Bürger im Kanton Thurgau puncto Zugang zu Staatsinformationen benachteiligt ist: «Vermutet etwa ein Bürger oder ein Journalist im Kanton Zürich, dass der Gemeindepräsident seinen Jasskollegen bei der Vergabe eines Auftrags bevorzugt behandelt hat, so kann er im Kanton Zürich verlangen, dass ihm E-Mails, Verhandlungsprotokolle oder Verträge herausgegeben werden», führt Stoll aus. «Sperrt sich der Behördenvertreter, kann ein Zürcher den Rechtsweg beschreiten. Im Kanton Thurgau ist und bleibt der Bürger Bittsteller. Hat der Gemeindepräsident kein Interesse, die Information herauszugeben, dann bleibt sie Verschlusssache.»

Aber wie soll es nach der Ablehnung weitergehen? Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hofft, dass das Thurgauer Kantonsparlament einsieht, dass das Geheimhaltungsprinzip überholt ist und nicht mehr den anerkannten Standards für eine gute Regierungsführung entspricht: «Wir werden sehr genau beobachten, ob die Thurgauer Regierung die vorbildliche Informationspolitik, mit der sie sich selber lobt, auch umsetzt», meint Stoll weiter und gibt zugleich ein Versprechen ab: «Wir werden uns mit allen Mittel für Medienschaffende wehren, denen Informationen vorenthalten werden.»