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Dienstag
14.11.2023

Medien / Publizistik

Mit seiner proaktiven Aktenveröffentlichung verzettelt sich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf einem Nebenschauplatz...    (Bild © admin.ch)

Mit seiner proaktiven Aktenveröffentlichung verzettelt sich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf einem Nebenschauplatz... (Bild © admin.ch)

Mit der künftig proaktiven Veröffentlichung von Akten, die von Medienschaffenden herausverlangt wurden, will das Verteidigungsdepartement (VBS) das Öffentlichkeitsprinzip stärken. Eine für die Medienschaffenden spürbare Verbesserung der Transparenz sähe anders aus.

Denn eine der grössten Herausforderungen für Journalisten und Journalistinnen ist es, herauszufinden, welche Dokumente im Rahmen eines laufenden Verwaltungsgeschäfts überhaupt vorhanden sind.

Daher fordert der Verein öffentlichkeitsgesetz.ch seit Längerem, dass die Verwaltungsstellen die Medienschaffenden, soweit rechtlich möglich, möglichst rasch über die existierenden Dokumente zu einem Thema informieren sollen. So wird es möglich, Zugangsgesuche treffsicher zu stellen.

«Mit dem Versäumnis, diese Anpassungen umzusetzen, erfüllt das VBS auch nicht das Versprechen des Bundesrates, das nach der Sistierung des Projekts für einen zentralen Nachweis amtlicher Akten gemacht wurde», sagte Martin Stoll, Geschäftsführer von öffentlichkeitsgesetz.ch, auf Anfrage des Klein Reports.

Sistiert hat der Bundesrat das Projekt im September 2021. Damals anerkannte er im gleichen Atemzug das Potenzial für Verbesserungen und entschied, dass Verwaltungsstellen einen Kontakt für Anfragen gemäss des Öffentlichkeitsgesetzes veröffentlichen sollen. «So soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten vereinfacht werden», wie er in einer Mitteilung kundtat.

Aus journalistischer Sicht verzettelt sich das VBS mit seiner proaktiven Aktenveröffentlichung nicht nur auf einem Nebenschauplatz. Es könnte die Medienschaffenden bei längeren Recherchen auch unter Zeitdruck setzen – und damit die eingespielten Gepflogenheiten zwischen den amtlichen Pressestellen und den Redaktionen untergraben, wie der Klein Report bereits berichtete.

Für Martin Stoll ist klar: «Die Öffentlichkeitsberaterinnen und -berater im VBS hätten eine Schlüsselrolle spielen müssen, indem ihnen explizit die Aufgabe übertragen worden wäre, nicht nur (wie jetzt vorgesehen) innerhalb der Ämter zu wirken, sondern als Vermittler zwischen der Verwaltung und den Medienschaffenden zu agieren. Diese Funktion hätte eine Brücke zwischen internen Verwaltungsprozessen und der Öffentlichkeit bilden und somit die Transparenz signifikant erhöhen können.»