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Sonntag
17.11.2013

IT / Telekom / Druck

Der US-Internetkonzern Google darf eingescannte Bücher im Internet durchsuchbar machen. Ein New Yorker Gericht wies am Donnerstag eine Klage der US-Autorenvereinigung gegen den Konzern ab.

Der Richter Denny Chin entschied, das Scannen von mehr als 20 Millionen Büchern entspreche der Norm des sogenannten «fair use», also der angemessenen Nutzung unter dem US-Copyright-Gesetz.

Dadurch, dass sich die Werke auffinden liessen, würden sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen erschliessen und nicht mehr im Druck erhältliche Bücher würden durch Google Books vor der Vergessenheit bewahrt, begründete das Gericht. Die ganze Gesellschaft würde von dem Service Googles profitieren, lobte der Richter.

Ausserdem hielt Chin dem Konzern zugute, dass er verhindere, dass die Nutzer komplette Bücher auf Google Books sehen könnten, indem gewisse Teile nicht gezeigt würden.

Die Autorenvereinigung klagte im Jahr 2005 gegen Google wegen Verletzung des Copyrights und verlangte Schadensersatz für die ohne Genehmigung veröffentlichten Bücher.

Paul Aiken, Geschäftsführer der Autorenvereinigung, äusserte seine Enttäuschung über das Urteil und kündigte bereits an, gegen den Entscheid des Gerichtes vorgehen zu wollen.