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Samstag
30.12.2017

Medien / Publizistik

justizopfer

Das Justiz-Roulette um den ehemaligen Cabaret-Betreiber Ignaz Walker dreht sich weiter. Das Obergericht des Kantons Uri, das sich bereits zum dritten Mal mit dem Fall auseinandersetzt, hat die mündliche Urteilseröffnung auf den 22. Januar verschoben. Der Mordfall erlangte nicht zuletzt durch umstrittene Recherchen des Schweizer Fernsehens (SRF) breite Aufmerksamkeit.

Walker wird verdächtigt, einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt zu haben. Diese überlebte am 12. November 2010 einen Angriff, bei dem in Erstfeld drei Mal auf sie geschossen wurde, nur mit schweren Verletzungen.

Bereits zwei Mal urteilte das Urner Obergericht und bereits zwei Mal schritt in der Folge das Bundesgericht korrigierend ein. Zuletzt bezeichnete die höchste Instanz aus Lausanne einen Freispruch von Ignaz Walker als «unhaltbar» und kritisierte, dass belastende Indizien ausgeblendet worden seien.

Der Fall Walker steht nicht nur für eine juristische Odyssee, sondern auch für eine unrühmliche Rolle der involvierten Medien, mit der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens (SRF) in der Hauptrolle. Das Politmagazin klammerte sich an eine These, wonach nicht Ignaz Walker, sondern eine dritte Person, die Walker hinter Gittern sehen wollte, den Mord an dessen Ehefrau in Auftrag gegeben haben soll.

«`Rundschau`-Recherchen zeigen gravierende Unstimmigkeiten, die vom Urner Obergericht weitgehend ignoriert wurden», so ein «Rundschau»-Beitrag vom Oktober 2014, der Ignaz Walker als mutmassliches Justizopfer darstellte.

Die Rolle von SRF in der Aufarbeitung des Falles wurde vom Bundesgericht kritisiert. Unterlagen, die im Rahmen des Verfahrens von SRF herausgegeben wurden, waren nach Ansicht der Richter «offensichtlich unvollständig» und seien zudem «offenbar selektiv» eingeschwärzt worden. «Dies kommt einer Manipulation gleich», hiess es im höchstrichterlichen Urteil.

Am 22. Januar verkündet die erneut mit dem Fall betraute Berufungsinstanz ihr neuestes Urteil. «Ursprünglich wollte das Urner Obergericht das Urteil gegen den ehemaligen Barbetreiber aus Erstfeld noch in diesem Jahr eröffnen. Doch wieder einmal kam in diesem Endlosfall etwas dazwischen», so die «Neue Zürcher Zeitung».