Noch vor Kurzem zeigte sich der Ex-Referee Urs Meier optimistisch, seinen Rechtsstreit gegen das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zu gewinnen. Doch nun hat das Landgericht Mainz am 19. April die Klage des Schweizers abgewiesen, wie es auf Anfrage des Klein Reports von Seiten des Gerichts heisst.
Urs Meier will das Urteil erst einmal sacken lassen.
Wie heisst es doch so schön: Ausser Spesen nichts gewesen. Das trifft nun auch auf die Klage von Urs Meier gegen seinen langjährigen «Arbeitgeber» ZDF zu. Vor mehr als einem Jahr entschied sich der ehemalige Fifa-Schiedsrichter, gegen seinen langjährigen Auftraggeber ZDF vor Gericht zu gehen. Grund dafür war die Tatsache, dass Meier sang- und klanglos als TV-Experte kurz vor der EM abserviert wurde und das ZDF stattdessen den deutschen Ex-Fifa-Referee Manuel Gräfe engagierte.
«Für die Europameisterschaft 2020, die pandemiebedingt in das Jahr 2021 verschoben wurde, hatte sich das ZDF entschieden, Urs Meier für die Berichterstattung nicht mehr einzusetzen», gab Thomas Hagedorn, ZDF-Kommunikation kürzlich gegenüber dem Klein Report zu Protokoll. «Ein Vertrag für einen Einsatz bei der Europa-Meisterschaft war mit Herrn Meier nicht geschlossen worden», so Hagedorn abschliessend.
Der Aargauer hingegen sprach von einem Arbeitsverhältnis und zerrte das ZDF deshalb vors Landgericht Mainz. Und verklagte seinen ehemaligen Auftraggeber für ausgefallene Honorare in der Höhe von rund 35'000 bis 40'000 Euro. Für Meier war die jahrelange Arbeit als TV-Experte für das ZDF auch ohne schriftlichen Vertrag bindend. «Ohne Gegenbericht ging ich davon aus, dass mein Engagement einfach weiterläuft, wie schon in den Jahren zuvor», so Meier gegenüber dem Klein Report.
Doch gerade, weil es zwischen dem Aargauer und den Verantwortlichen auf dem Lerchenberg nichts Schriftliches gab, war sich das ZDF von Anfang an sicher, nicht widerrechtlich gehandelt zu haben. Und konnte dem weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung ziemlich gelassen entgegensehen.
Für den 19. April hatte das Landgericht eine Urteilsverkündigung angekündigt. «In dem Verkündungstermin wird der Richter entweder ein Urteil fällen (also über den Antrag des Klägers zu dessen Gunsten oder dessen Lasten oder teils/teils) entscheiden oder der Richter hält zum Beispiel eine weitere Beweisaufnahme für erforderlich, dann erginge zum Beispiel nur ein Beweisbeschluss und das Verfahren würde fortgesetzt werden», erklärte Lisa Kettering, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Mainz, kürzlich dem Klein Report.
Nun haben die zuständigen Richter am Landgericht Mainz ihr Urteil gefällt. «Die Klage wurde abgewiesen», so Kettering gegenüber dem Klein Report abschliessend.
Urs Meier muss nun also nicht nur eine herbe Niederlage verkraften. Er muss neben seinen Anwaltskosten auch die Prozesskosten bezahlen. Ob er das Urteil an die nächsthöhere Instanz – zuständig wäre das Oberlandesgericht Koblenz – weiterzieht, wird er sicher nächstens eingehend mit seinem Anwalt André Steck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deutschland, besprechen.
Und dann wird sich zeigen, ob diese unrühmliche Geschichte zwischen Urs Meier und dem ZDF noch weitergeht.
Seit März diesen Jahres arbeitet der heutige Unternehmens-Coach unter anderem als «Schiedsrichter-Experte» im Sportressort der Blick-Gruppe. Damit wird der 64-Jährige über die Schiedsrichter schiedsrichtern: In Kolumnen und Video-Kommentaren soll er die Entscheidungen der Unparteiischen bewerten.