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Mittwoch
13.03.2019

Digital

Höhere Verkaufsprovisionen bei Ricardo.ch

Höhere Verkaufsprovisionen bei Ricardo.ch

Die marktmächtige JobCloud und die Auktionsplattform ricardo.ch sind wegen der Änderung ihrer Gebühren ins Visier des Preisüberwachers geraten. Nun untersucht Stefan Meierhans, ob die neuen Preismodelle nicht gar missbräuchlich sind.

In beiden Fällen sind beim Preisüberwacher schriftliche Meldungen bezüglich missbräuchlicher Preiserhöhungen eingegangen. «Es handelt sich hier um hängige Untersuchungen», bestätigte Beat Niederhauser, Geschäftsführer der Preisüberwachung, gegenüber dem Klein Report.

Bei der Tamedia-Auktionsplattform ricardo.ch geht es um ein neues Gebührenmodell, das im September 2018 eingeführt wurde. «Die Gebührenerhöhung betrifft die Success Fees (Verkaufsgebühren) und die Erhöhung des Maximalbetrags», erklärte Niederhauser.

Gemäss Nachforschungen des Klein Reports verlangte ricardo.ch für private Auktionen bislang 8 Prozent oder maximal 40 Franken des Verkaufserlöses. Bei gewerblichen Auktionen variierten die Abgaben zwischen 5 und 9 Prozent. Das Maximum lag je nach Kategorie zwischen 10 und 32 Franken.

Hier setzte Ricardo bei der Preiserhöhung an: Für private und gewerbliche Auktionen gibt es neu nur noch eine Kategorie. Die Erfolgsprovision wurde einheitlich auf 9 Prozent erhöht und der Maximalbetrag liegt neu sogar bei 190 Franken. Abgeschafft wurden die Einstellgebühren, die zwischen 5 Rappen und 2,5 Franken lagen.

«Wir haben kürzlich eine zweite Anfrage zum neuen Gebührenmodell an Ricardo gerichtet. Nach Erhalt und Abschluss der Analyse der angefragten Daten werden wir das weitere Vorgehen festlegen», erläuterte der Stellvertreter von Stefan Meierhans dem Klein Report den Ablauf.

Untersucht werden die Punkte Marktmacht, Wettbewerb und die Angemessenheit der Gebühren. Sollte der Preisüberwacher einen Preismissbrauch feststellen, stünde ihm eine Palette von schlagkräftigen Möglichkeiten zur Verfügung: von einer informellen einvernehmlichen Lösung bis hin zur zwangsweisen Preissenkung per Verfügung ist alles möglich.

Ähnlich ist der Fall bei der JobCloud von Tamedia und Ringier gelagert. Die Plattform hat im Bereich der Stellenanzeigen eine marktbeherrschende Stellung, wie die Wettbewerbskommission (Weko) bereits festgestellt hat. Deshalb stellt sich nun die Frage, ob die Preise bei jobs.ch über den freien Wettbewerb oder als Resultat der dominierenden Stellung auf dem Markt entstanden sind.

Im Detail geht es um Produktänderungen bei den Stellen-Rubrikanzeigen, bei denen im Jahr 2017 gleichzeitig Preis und Leistung verändert wurden. «Stellt der Preisüberwacher Ausweichmöglichkeiten auf vergleichbare Angebote, also Wettbewerb, fest, so beendet er die Untersuchung. Stellt der Preisüberwacher hingegen fehlenden Wettbewerb und einen Preismissbrauch fest, so strebt er mit JobCloud eine einvernehmliche Regelung an», erklärte Beat Niederhauser dem Klein Report die Möglichkeiten.

Mit booking.com hat der Preisüberwacher sogar noch eine dritte Online-Plattform im Visier. In der bereits 2016 eröffneten Untersuchung geht es um Vermittlungsgebühren. Es liegt hier weiterhin ein Verdacht auf einen Preismissbrauch vor.

Brisant: Anders als bei JobCloud und Ricardo ist hier eine einvernehmliche Lösung mit dem US-Buchungsportal bereits gescheitert, weshalb der Preisüberwacher ein formelles Verfahren mit dem Ziel eröffnet hat, eine Preissenkung gegenüber booking.com zu verfügen: «Die Beurteilung der Marktstellung von Booking liegt derzeit bei der Wettbewerbskommission», sagte Beat Niederhauser zu diesem Fall.