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Donnerstag
03.11.2022

Kino

Ab 2024 kann das zusätzliche Geld für den Schweizer Film fliessen...          (Still aus einem Erklärvideo des Bundesrates)

Ab 2024 kann das zusätzliche Geld für den Schweizer Film fliessen... (Still aus einem Erklärvideo des Bundesrates)

Am 15. Mai hat die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne das neue Filmgesetz angenommen. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.

An seiner Sitzung vom 2. November hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Anpassung der Filmverordnung sowie zur neuen Verordnung über die europäische Quote und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen eröffnet, wie das Bundesamt für Kultur mitteilt. Die beiden Verordnungen enthalten die Ausführungsbestimmungen für das geänderte Filmgesetz.

Demnach müssen Filmanbieter künftig vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren. Zudem legt das neue Filmgesetz eine 30-Prozent-Quote für europäische Filme auf Onlineplattformen fest.

Die Verordnungen regeln die Registrierung der Unternehmen, die Berichterstattung sowie die Ausnahmen von der Quoten- und Investitionspflicht. Sie definieren unter anderem das Verfahren und die Arten der anrechenbaren Investitionen, die in der Schweiz geleistet werden müssen.

Von den Änderungen betroffen sind in- und ausländische Online-Filmanbieter sowie ausländische Werbefenster.

Für private Fernsehveranstalter in der Schweiz galt bereits eine Investitionspflicht und Quotenpflicht. Diese Investitionspflicht wird neu ebenfalls im Filmgesetz und nicht mehr wie bisher im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes geregelt.

Die Vernehmlassung läuft bis am 17. Februar 2023. Die Bestimmungen sollen 2024 in Kraft treten.