Wegen der Berichterstattung im Vorfeld der Nationalratswahlen im letzten Jahr hat sich die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) über das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) aufgeregt.
Die Partei monierte, dass sie benachteiligt worden sei, weil sie von verschiedenen Sendungen ausgeschlossen gewesen und insbesondere im Vergleich zur Evangelischen Volkspartei (EVP) benachteiligt worden sei.
In der Beratung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sei darauf hingewiesen worden, dass eine absolute Gleichbehandlung aller Parteien gemäss Rechtsprechung nicht erforderlich ist, um dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot zu genügen. Abweichungen vom Gleichbehandlungsprinzip müssten jedoch auf objektiven, transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien beruhen.
Dies sei aufgrund der stärkeren Wähleranteile der EVP gegenüber der EDU bei den letzten nationalen und kantonalen Wahlen der Fall gewesen, teilte die UBI dazu am Freitag mit und lehnte die Beschwerde mit fünf zu zwei Stimmen ab.
Im Online-Bereich von SRF drang die christlich- und nationalkonservative Partei allerdings durch. Im Artikel «Das sind die Erfolgsaussichten der Massnahmen-Kritiker» vom 10. Oktober 2023 wurde die EDU als «Rechtsaussen-Partei» bezeichnet.
Die Bezeichnung sei irreführend und habe aufgrund der geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten vor Wahlen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dargestellt. Die UBI hat die Beschwerde mit sechs zu eins Stimmen gutgeheissen.