Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) stützt das Wissensmagazin «Einstein», die Talk-Sendung «Schawinski» sowie einen Online-Artikel von Radio Televisione Svizzera (RSI). Nach öffentlichen Beratungen gelangte die Instanz zum Schluss, dass keine programmrechtlichen Bestimmungen verletzt worden seien.
Das SRF-Magazin «Einstein» berichtete am 26. Januar über den Historiker und Forscher Daniele Ganser und bezeichnete diesen als «Verschwörungstheoretiker», was mit einer Popularbeschwerde beanstandet wurde. Die darin aufgeführten Rügen erachtete die UBI als «unbegründet»: «Die verschiedenen thematisierten Aspekte von Verschwörungstheorien wurden korrekt dargestellt und in transparenter Weise voneinander getrennt», argumentierte die Beschwerdeinstanz.
In der Talk-Sendung «Schawinski» vom 27. Februar sei der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner von Moderator Roger Schawinski «mit falschen Aussagen, einseitiger Betrachtungsweise und Beleidigungen an den Pranger gestellt worden», so eine weitere Beschwerde. Auch diese lehnte die UBI ab. «Der offensichtlich mediengewandte Politiker verfügte über ausreichend Gelegenheit, um zu den Vorwürfen des Moderators Stellung zu nehmen und seine Sicht der Dinge darzulegen», lautete die Begründung.
Schliesslich erachtete die UBI auch eine Beschwerde gegen einen Online-Beitrag von RSI zu einem gewalttätigen Vorfall während des Karnevals in Bellinzona und dem dazu ergangenen Strafgerichtsurteil als unbegründet, da «die wesentlichen Fakten» korrekt dargestellt worden seien.