Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag die Beschwerde gegen einen «Kassensturz»-Beitrag abgewiesen. Ebenfalls als unbegründet stufte sie die Beschwerden gegen zwei Online-Artikel von SRF und gegen eine Talksendung von Radio Rumantsch ein.
Der besagte «Kassensturz»-Beitrag kritisierte die Praktiken eines Wintergarten-Anbieters, wobei dieser namentlich genannt wurde. Die UBI wies die Beschwerde des Deutschen mit der Begründung, dass die Anforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot erfüllt seien, einstimmig ab.
Auch die Popularbeschwerde gegen den Online-Artikel «Flugzeugabsturz auf Pentagon - Die Erinnerung an 9/11» von SRF wurde einstimmig abgewiesen. Mit sieben zu einer Stimme wies die UBI die Beschwerde gegen den Online-Artikel «Putin-Gegner verhaftet - `Seine Anhänger mögen Nawalny für den kompromisslosen Stil`» von SRF ab.
Zum ersten Mal seit 15 Jahren hatte die UBI über eine Beschwerde gegen einen rätoromanischen Beitrag zu befinden. Sie wies die Beschwerde gegen die Talksendung «Il Profil» von Radio Rumantsch, in der der ehemalige Generalsekretär der Lia Rumantscha zu Gast war, einstimmig ab. UBI-Präsident Vincent Augustin, der rätoromanische Vertreter in der Kommission, war dabei in den Ausstand getreten.