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Montag
23.12.2019

TV / Radio

«Programmautonomie»: Fokus des «Tagesschau»-Beitrags war nicht der Inhalt der Waffenrechts-Vorlage, sondern das Einreichen der Referendums-Unterschriften...

«Programmautonomie»: Fokus des «Tagesschau»-Beitrags war nicht der Inhalt der Waffenrechts-Vorlage, sondern das Einreichen der Referendums-Unterschriften...

In der sensiblen Phase vor Volksabstimmungen gilt für die SRG-Sender eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Wie sensibel ist diese Phase, und ab wann tickt die Uhr? 

Aufschluss gibt eine Beschwerde gegen die «Tagesschau» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), die kurz vor dem EU-Waffenrechts-Referendum vom vergangenen Mai bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht worden war. 

Die von 38 Personen unterschriebene Beschwerde richtete sich gegen den «Tagesschau»-Beitrag «Zwei Referenden zustande gekommen» vom 17. Januar 2019. Der Bericht zeigte Bilder von der Unterschriftenübergabe für die Referenden gegen die Steuer-AHV-Vorlage und die EU-Waffenrichtlinie. 

Zum Waffenrecht bemerkte der Off-Kommentar, dass die Schiessverbände und die SVP 125'000 Unterschriften gegen die geplante Verschärfung eingereicht hätten. Sie sähen darin ein Diktat der EU. Diese habe ihre Waffenrichtlinie nach den Anschlägen in Paris 2015 verschärft. Das Volk werde nun entscheiden, ob der Zugang zu gefährlichen Waffen auch in der Schweiz eingeschränkt werde.

Der Beschwerdeführer kritisierte, das Publikum sei nicht sachgerecht über die bei den Pariser Terrorattacken verwendeten Waffen informiert worden. Die Redaktion hätte «zwingend» erwähnen müssen, dass es sich bei den durchs neue Gesetz geregelten Waffen nicht um die gleichen Waffen handle wie in Paris.

«Ein grundsätzliches Hinterfragen der EU-Waffenrichtlinie war im Rahmen des kurzen Nachrichtenbeitrags über die Einreichung der Unterschriften für ein Referendum gegen zwei Gesetzesvorlagen nicht erforderlich», schreibt die UBI.

Der Fokus des Beitrags habe auf der Einreichung der Referendums-Unterschriften gelegen. Und hier seien die notwendigen Fakten korrekt genannt worden. 

Die «umfassende Argumentation des Beschwerdeführers bezüglich eines zur Terrorbekämpfung tauglichen Waffenrechts» sei «unbehelflich», weil sie nicht den Fokus des «Tagesschau»-Beitrags betreffe, so die UBI weiter. Den Fokus zu wählen, sei aber Teil der Programmautonomie.

Ähnlich sieht es die Aufsichtsbehörde bei einem Online-Beitrag von SRF News, den der Beschwerdeführer ebenfalls bemängelt hatte. Darin war fälschlicherweise von «halbautomatischen» statt «vollautomatischen» Waffen die Rede.

Das habe zwar nicht den Tatsachen entsprochen, anerkennt die UBI. Doch habe es sich dabei «im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots um einen Fehler im Nebenpunkt» gehandelt.

Bleibt die Frage, ab wann die heisse Phase läuft. Die beiden kritisierten Beiträge wurden am 17. Januar 2019 veröffentlicht. Die Volksabstimmung fand am 19. Mai 2019 statt. 

Die sensible Periode, in der die erhöhte Sorgfaltspflicht gilt, beginnt laut UBI «in der Regel mit der Pressekonferenz des Bundesrats zur Vorlage». Bei der Waffenrechts-Vorlage war dies am 14. Februar 2019.

Die Beschwerde wurde von der UBI einstimmig abgewiesen.