Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen die Sendungen «Arena», «Rundschau», «Börse» und «Millevoci» abgewiesen.
Die beanstandeten Sendungen haben alle die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt eingehalten, wie die UBI schreibt.
Am 29. Januar 2021 strahlte SRF in der Sendung «Arena» eine Diskussion mit dem Titel «Burka verbieten – Probleme gelöst?» aus. Darin ging es um die eidgenössische Abstimmung zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».
In einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, die Sendung habe durch falsche, diskriminierende und polarisierende Aussagen verschiedene Programmbestimmungen verletzt. In der Beratung der UBI kam zwar zum Ausdruck, dass die Sendung einzelne Mängel aufweist, wie die fehlende Vertretung von Burka- respektive Nikabträgerinnen, über welche viel geredet wurde, und die fehlende Distanzierung der Moderation von Vorwürfen einer Diskussionsteilnehmerin gegenüber einer nicht anwesenden Person.
Diese Mängel verunmöglichten jedoch nicht, dass sich das Publikum zu den thematisierten Aspekten der Volksinitiative «eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte». Pro- und Kontra-Vertretung seien ausgewogen zu Wort gekommen.
Bestandteil des Politmagazins «Rundschau» vom 5. Mai 2021 bildete der Beitrag «Gewaltzone Asylheim». Darin wurden Vorwürfe von Aslysuchenden gegen das Sicherheitspersonal in den Zentren von Boudry, Altstätten und Basel thematisiert.
Der Beschwerdeführer rügte Sequenzen, in welchen sich eine anonymisierte Asylsuchende zu Vorfällen in Boudry äusserte und von ihr gemachte heimliche Aufnahmen ausgestrahlt wurden. Die beanstandeten Vorwürfe der anonymisierten Person gegen das Sicherheitspersonal von Asylheimen waren aber nicht die einzigen, über welche berichtet wurde. Der Beitrag war daher sachgerecht.
Im Zentrum der Sendung «Börse» vom 3. Mai 2021 standen die Ergebnisse einer Umfrage bei Schweizer Unternehmen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. Der Beschwerdeführer monierte, dass zur Illustrierung des Ausstosses von Treibhausgasen Aufnahmen von Industrieanlagen mit rauchenden Kaminen zu sehen waren. CO2 sei aber unsichtbar. Die UBI kam in der Beratung zum Schluss, dass die gezeigten Symbolbilder die Meinungsbildung des Publikums zu den vermittelten Informationen nicht verfälscht haben.
Eine Beschwerde richtete sich gegen die RSI-Radiosendung «Millevoci» vom 1. März 2021 mit dem Titel «Dal carcere al decreto d’abbondono: don Azzolino Chiappini racconta la sua vicenda». Im zweiteiligen Beitrag ging es um den Fall des ehemaligen Generalvikars der Diözese Lugano. Dieser war im November 2020 für drei Tage inhaftiert worden. Das gegen ihn laufende Verfahren wurde aber später eingestellt. Der Beschwerdeführer rügte, der Beitrag sei einseitig zu Lasten der Staatsanwaltschaft gewesen. Für die UBI hat die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot aber nicht verletzt.
Die Abweisung der Beschwerden erfolgte in allen vier Beschwerdefällen einstimmig.