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Mittwoch
24.03.2021

TV / Radio

Pierre Maudet hat schon mehrmals gegen Sendungen geklagt sowie Beschwerde gegen UBI-Entscheide eingelegt. 2020 ist er abgeblitzt...             (Bild: SRF)

Pierre Maudet hat schon mehrmals gegen Sendungen geklagt sowie Beschwerde gegen UBI-Entscheide eingelegt. 2020 ist er abgeblitzt... (Bild: SRF)

Im vergangenen Jahr gingen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 43 Beschwerden ein. In fünf Fällen stellte sie dabei eine Rechtsverletzung fest. Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht hervor.

Seit dem Inkrafttreten des ersten Radio- und Fernsehgesetzes gingen innerhalb eines Jahres «noch nie so viele Eingaben» bei der Beschwerdeinstanz ein. Nur 1991, als allerdings noch keine der UBI vorgelagerten Ombudsstellen bestanden, war der Beschwerdeeingang mit 50 Eingaben höher.

Die acht der UBI vorgelagerten Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter registrierten 2020 insgesamt 1'194 Beanstandungen, gegenüber 636 im Vorjahr. Knapp vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit in einem Beschwerdeverfahren vor der UBI. «Dies veranschaulicht die Bedeutung der Ombudsstellen, die zwischen den Beteiligten vermitteln», schreibt die UBI dazu.

Von den 43 im Berichtsjahr bei der UBI eingegangenen Beschwerden richteten sich 30 gegen Fernsehausstrahlungen. Acht Eingaben betrafen gleich mehrere Medien des gleichen Veranstalters, nämlich Fernsehen, Radio und/oder Online. Radiobeiträge wurden fünf Mal beanstandet.

Im Vergleich SRG – Private stehen 37 Beschwerden rund um die SRG sechs Ausstrahlungen von privaten Veranstaltern gegenüber.

Mit einer Ausnahme – einer Satiresendung – wurden ausschliesslich Nachrichten- und andere Informationssendungen sowie Dokumentarfilme beanstandet. Thematisch standen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen wie der Klimawandel, die Energiepolitik, der Konsumentenschutz, die elektromagnetische Strahlenbelastung, die Seenotrettung im Mittelmeer, verschiedene strafrechtliche Verfahren und Volksabstimmungen – wie die Konzernverantwortungsinitiative – im Zentrum.

In der zweiten Jahreshälfte monierten etliche der Beschwerdeführenden die Corona-Berichterstattung in den SRG-Programmen.

Zu den fünf Verletzungen zählt ein Beitrag im «Kassensturz» über einen «schikanösen» Chef. Bei einem Dokumentarfilm von Fernsehen SRF ist zu früh über den Whistleblower Adam Quadroni berichtet worden.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Radio und Fernsehen RSI vor den Ständeratswahlen im Kanton Tessin befand die UBI, dass das Vielfaltsgebot nicht eingehalten worden war, weil Kandidierende kleiner Parteien in relevanter Weise benachteiligt wurden.

Ebenfalls gutgeheissen hat die UBI eine Beschwerde gegen einen «Kassensturz»-Beitrag zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Die SRG focht diesen Entscheid aber erfolgreich beim Bundesgericht an.

Drei andere Beschwerden gegen UBI-Entscheide wies das Bundesgericht dagegen ab, wie etwa im Fall des «Rundschau»-Beitrags über Pierre Maudet.